Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur auf Antrag, etwa Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Die Krankenkassen lehnen solche Anträge aber auch ab. Dagegen kann man sich wehren. „Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen“, sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch.“ Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat. Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben an die Kasse, die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung.
Ärzte helfen bei der Begründung
Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat. „Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen“, erklärt Rieder. „Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken.“ Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nicht gültig. Finanztip bietet als Grundlage für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an. Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).
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