Wer alte Möbel, Haushaltsgeräte oder sonstige Schätze im Internet verkauft, schafft Platz und verdient zuweilen ordentlich Geld. Der Verkauf kann aber auch viel Ärger bringen, wenn mit den Produkten etwas nicht stimmt oder sie nach kurzer Zeit kaputt gehen. Die Zeitschrift Finanztest zeigt in ihrer April-Ausgabe, wie sich das Haftungsrisiko minimieren lässt.
Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht. Sie muss so gut sein, wie es ein Käufer erwarten darf. Wenn etwas nicht stimmt, hat der Käufer dafür geradezustehen. Er haftet aber auch dann, wenn er von dem Mangel nichts weiß. Das kann teuer werden.
Wer verkauft, kann aber die Haftung für versteckte und unbekannte Mängel ausschließen. Wenn ein Käufer sich auf ein solches Angebot einlässt, haftet der Verkäufer nur noch, wenn er wissentlich Schäden oder Mängel verschwiegen oder mehr versprochen hat, als seine Ware hält. Wichtig sind beim Haftungsausschluss die richtigen Formulierungen, sonst sind sie nicht gültig. Finanztest beschreibt, welche für einen Einzelverkauf, für Neuware und wiederholte Angebote die richtigen sind und gibt Tipps für Käufer und Verkäufer. Der Artikel Haftungsausschluss findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/haftung-ausschliessen abrufbar.
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