Des Weiteren hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Mai 2017 erteilten Ermächtigung, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2021"). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2021 können in einem Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. April 2022 insgesamt bis zu 2.454.900 eigene Aktien (dies entspricht bis zu 3,5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 53 Mio. Euro zurückgekauft werden.
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien grundsätzlich für sämtliche gemäß der am 30. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zulässigen Zwecke verwenden. Die eigenen Aktien sollen im Schwerpunkt als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder zur Bedienung von etwaigen Beteiligungsprogrammen für Mitarbeiter und Vorstände des Konzerns dienen.
Der Aktienrückkauf wird nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2021 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht. Die Wacker Neuson SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder einzustellen.
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