Mit einem dachverbandlichen Schutzkonzept unterstützt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) das Praxisfeld der Kulturellen Bildung in seinem Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Das am 5. März 2021 von der BKJ-Mitgliederversammlung beschlossene Schutzkonzept soll Mitgliedsorganisationen der BKJ, deren angeschlossene Einrichtungen und Fachkräfte der Kulturellen Bildung befähigen, Missbrauch zu erkennen. Es kann genutzt werden, um eigene Schutzkonzepte für die Praxis zu erarbeiten und umzusetzen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Mitsprache und die Widerständigkeit von Kindern und Jugendlichen soll dabei gefördert werden. Mit Schutzkonzepten können Risiken in der eigenen Organisation identifiziert und Maßnahmen festgelegt werden, um diese zu verringern. Dazu gehört etwa, für klare Zuständigkeiten und Beschwerdewege zu sorgen. Zentral ist zudem ein Handlungsleitfaden für den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2019 in Deutschland knapp 16.000 Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen –Tendenz steigend. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass eine Million Mädchen und Jungen in Deutschland sexualisierte Gewalt erlebt haben oder erleben. Täter*innen gibt es überall – auch in der Praxis der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Schon deshalb brauchen auch die Einrichtungen und Organisationen in diesem Praxisfeld ein eigenes Schutzkonzept, das auf die jeweiligen Gegebenheiten und Praxisformen abgestimmt ist.

„Körperlichkeit und körperliche Nähe ergeben sich durch viele kulturelle Ausdrucksweisen und Praxisformen der Kulturellen Bildung. Die kulturpädagogische Arbeit fußt hier auf intensiven Vertrauensverhältnissen und persönlichen Beziehungen. Gerade deshalb müssen wir in der Kulturellen Bildung sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und allen Arten von Grenzverletzungen zuverlässig geschützt sind.“
Susanne Keuchel, Vorsitzende der BKJ

Schutzkonzepte dürfen nicht von einer einzelnen Person „am Schreibtisch“ erstellt werden: Je mehr Menschen beteiligt werden, desto mehr werden das Ergebnis mittragen und aktiv umsetzen. Dies gilt für die Ebene vor Ort genauso wie für die dachverbandliche Ebene. Deshalb hat die BKJ von Beginn an ihre Mitglieder in die Entwicklung des dachverbandlichen Schutzkonzepts einbezogen.

In einem Grußwort an die BKJ-Mitglieder sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig:

„Mit dem dachverbandlichen Schutzkonzept haben alle Mitglieder der BKJ jetzt eine sehr gute Basis, um Kinder und Jugendliche in der Kulturellen Bildung besser vor sexueller Gewalt zu schützen, und um betroffenen Kindern und Jugendlichen besser helfen zu können. Es ist der Auftakt für die Entwicklung und die alltägliche Anwendung von Schutzkonzepten in der vielfältigen Welt der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.“
Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung

Angestoßen worden war der Prozess durch eine Vereinbarung mit dem UBSKM im Jahr 2016, in der sich die BKJ verpflichtet hatte, das Thema sexualisierte Gewalt auf die verbandliche Agenda zu nehmen und die Akteur*innen im Feld der Kulturellen Bildung zu sensibilisieren, zu informieren und zu qualifizieren. Seitdem ist neben dem Schutzkonzept auch eine Arbeitshilfe entstanden, mit der das Thema „Prävention in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung“ vertieft werden kann.

Weitere Informationen: www.bkj.de/praevention

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