- Vereinfachter Zugang zu Grundsicherungsleistungen bis zum 31.12.2021 verlängert
- Einmalzahlung in Höhe von 150,00 € für volljährige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung
- Kinderbonus in Höhe von 150,00 €
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Gesetzgeber beschlossen, mit dem Sozialschutzpaket III die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende Dezember 2021 möglich sein. Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01. April 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Allen volljährigen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und die alleine oder in einer Partnerschaft leben, wird zum Ausgleich der coronabedingten zusätzlichen oder erhöhten Ausgaben eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro durch die Jobcenter im Mai 2021 automatisch ausgezahlt. Dasselbe gilt für 18-24-Jährige im Elternhaus, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden.
Daneben sieht das neue Dritte Corona-Steuerhilfen-Gesetz für 2021 auch einen Kinderbonus vor, der von den Familienkassen als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ebenfalls im Mai 2021 an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wird. Dieser Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch. Weitere Informationen gibt es unter www.familienkasse.de.
Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler werden weiterhin mit der Service-Hotline "Selbstständige" unterstützt. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zu Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder. Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.
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