Wenn das Internet im Home-Office häufiger ausfällt, kommt es auf den Arbeitsvertrag an, ob Arbeitgeber die Anwesenheit im Büro anordnen können. Ist im Vertrag ausdrücklich das Home-Office als Arbeitsort festgelegt, hat der Chef keine Möglichkeit, Büro-Präsenz anzuordnen. Er kann auch nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit nacharbeitet. Eine Internetstörung gehört zum Betriebsrisiko, das beim Arbeitgeber liegt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Regelung nicht gilt, wenn der Mitarbeiter den Internetausfall selbst verschuldet hat, etwa durch eine nicht bezahlte Provider-Rechnung. Wechselt der fleißige Arbeitnehmer beim Internetausfall an einen anderen Ort, z. B. zu den Eltern oder einem Freund, kann er in der Regel weder die Fahrtkosten in Rechnung stellen, noch die Fahrzeit als Arbeitszeit rechnen. Das Wegerisiko trägt er selbst. Arbeitet ein Arbeitnehmer dauerhaft im Home-Office, kann ein Arbeitgeber übrigens verlangen, dass sein Mitarbeiter für einen funktionstüchtigen Internetanschluss sorgt.
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