Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) fordert YouTube erneut dazu auf, konsequenter gegen Hasskommentare gegen den ermordeten Politiker Walter Lübcke vorzugehen.

Die MA HSH überprüfte in diesem Zusammenhang Anfang 2021 zum wiederholten Mal Kommentarspalten unter Videos von Redemitschnitten des Politikers. Gegenstand ihrer exemplarischen Überprüfung waren diesmal zwei Videos, die von verschiedenen Nutzern hochgeladen worden waren. In den über 1.000 geprüften Kommentaren befürworteten viele Autoren das Attentat an Walter Lübcke erkennbar oder sogar ausdrücklich, andere äußerten unterschwellig oder explizit Schadenfreude über seinen Tod.

Über 100 Kommentare meldete die MA HSH an YouTube, weil diese jedenfalls einen Verstoß gegen die Hassrede-Richtlinien der Plattform darstellten. Es handelte sich erkennbar um zielgerichteten Hass gegen das Opfer einer schwerwiegenden Gewalttat, den YouTube gemäß seinen Richtlinien auf der Plattform nicht erlaubt. Einige Kommentare, die das Attentat ausdrücklich billigten, überschritten die Schwelle zur Strafbarkeit. Trotzdem löschte YouTube nur vereinzelte Kommentare. Die MA HSH hat zudem die Deaktivierung der Kommentarfunktion unter den Videos angeregt, da die geprüften Kommentarspalten durchgängig von Hass und Häme durchzogen waren. Dieser Empfehlung kam YouTube jedoch nicht nach. Davon unabhängig hat die MA HSH 30 strafrechtlich relevante Kommentare an die Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeleitet.

Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH: „Der Medienrat der MA HSH fordert, dass YouTube konsequenter gegen gezielten und organisierten Hass vorgeht. Intermediäre wie YouTube sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es in ihrem Angebot nicht zu Verstößen gegen geltendes deutsches Recht kommt.“

Zudem fordert Hay, dass YouTube die Kommentarfunktion unter einem Video deaktiviert, wenn es in einem exemplarischen Fall wie diesem Hassrede in der Kommentarspalte nicht in den Griff bekommt.

Die MA HSH selbst wird nun verstärkt Hasskommentare, die auf der Plattform gefunden werden und aus ihrer Sicht strafrechtlich relevant sind, auch an die Staatsanwaltschaft in Hamburg weiterleiten.

Hay: „Es geht uns um Löschen und Verfolgen. Nichtstun ist keine Option.“

Auf YouTube befinden sich zahlreiche Videos, die den Auftritt von Walter Lübcke auf einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 zeigen. Der CDU-Politiker informierte über eine Flüchtlingsunterkunft, die in Kürze eröffnet werden sollte, sprach über Werte und äußerte unter anderem den Satz „Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen“. Darauf folgten Buhrufe und Beschimpfungen. Im Publikum befand sich auch der Mann, der den CDU-Politiker im Juni 2019 in Kassel ermordete. Die MA HSH hatte bereits 2019 rund 1.000 Kommentare geprüft und über 100 Kommentare an YouTube gemeldet. Damals hatte YouTube die meisten der gemeldeten Kommentare von der Plattform entfernt.

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