Traditionell läuten um den Wonnemonat Mai herum besonders häufig die Hochzeitsglocken. Verwitwete sollten sich den Gang zum Standesamt aus finanzieller Sicht aber genau überlegen: Denn Hinterbliebenenrente beziehen und neu heiraten – das widerspricht dem ursprünglichen Versorgungscharakter. Deshalb wird die Rente dann nicht mehr gezahlt, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.

Als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt zahlen die Rentenversicherer jedoch eine Abfindung – bis zum 24-fachen des Monatsbetrags. Vom Hochzeitstag hängt ab, ob und in welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird. Für die Berechnung ist auch entscheidend, ob eine große oder kleine Hinterbliebenenrente bezogen wird.

Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte sich vorab beraten lassen. Nähere Informationen und welche Unterlagen einzureichen sind, gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.

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