Der CGB-Landesverband Bremen hat in gleichlautenden Schreiben an den Präsidenten des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, die Verankerung einer Corona-Testangebots-Pflicht für Betriebe in der bremischen Corona-Verordnung gefordert.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Nach dem sich Bund und Länder bislang nicht auf eine bundesweite Testangebots-Pflicht verständigen konnten und auch der Bundeswirtschaftsminister nach seinen Beratungen mit Wirtschaftsverbänden am 8. April weiterhin ein freiwilliges Testangebot der Betriebe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ausreichend erachtet, sind jetzt die Länder gefordert. Angesichts von Inzidenzwerten von 127 in der Stadtgemeinde Bremen und von 150,5 in der Stadtgemeinde Bremerhaven am Sonntag reicht es nicht länger aus, wenn der Senat weiter abwartet und auf eine bundesweite Regelung hofft. Bundesarbeitsminister Heil hat zwar für Dienstag einen Vorstoß für eine bundeseinheitliche Regelung angekündigt, für die er aber voraussichtlich nicht auf die Unterstützung der Unionsparteien hoffen kann. Der CGB erwartet daher, dass der Senat seiner Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht wird und eine landesrechtliche Corona-Testangebots-Pflicht beschließt, wie sie in Berlin, Brandenburg und Sachsen bereits besteht.

Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Bremen und Niedersachsen erwartet der CGB darüber hinaus auch von Niedersachsen den Erlass einer landesrechtlichen Corona-Testangebots-Pflicht.“

Der CGB plädiert dafür, die Betriebe zu verpflichten ihren Präsenzmitarbeitenden mindestens einen Coronatest pro Woche kostenfrei zu ermöglichen.

Der CGB hält es für unverantwortlich, angesichts der mittlerweile dritten Corona-Welle in Deutschland das Infektionsrisiko in den Betrieben weiterhin zu marginalisieren und zu ignorieren. Die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf Werften sollten auch den politisch Verantwortlichen das hohe Infektionsrisiko am Arbeitsplatz augenfällig deutlich gemacht haben.

Der CGB verweist darauf, dass ein besonders hohes Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen besteht, wie jüngst Forscher der TU Berlin mit Berechnungen zum Ansteckungsrisiko für verschiedene Innenraum-Szenarien belegt haben. Auch eine im Februar vorgestellte Langzeitstudie kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Rudolph: „Wie sollen die Bürger Verständnis für Ver- und Gebote zur Coronabekämpfung aufbringen, wenn sich die Politik gegenüber der Wirtschaft mit Appellen begnügt ?“

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