„Architekt*innen aller Fachrichtungen gestalten unser aller Lebensumfeld und tragen dabei eine hohe Verantwortung. Die Rolle als unabhängiger Sachwalter der Bauherrschaft – unabhängig von Liefer-, Verkaufs- und Ausführungsinteressen sorgt für die Wahrung der Bauherr*inneninteressen und ist Garant für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Die berufliche Selbstverwaltung ergänzt diesen Anspruch ideal und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als sinnvoll, zweckmäßig und leistungsfähig erwiesen. Dennoch bleibt sie ein Privileg, das immer wieder aufs Neue verteidigt werden muss“, äußert Andreas Wohlfarth, Präsident der AKS.
Obwohl im Bundesvergleich relativ klein, konnte sich die Architektenkammer Sachsen schon mehrfach als Vorreiter profilieren, so bei der gesetzlichen Verankerung der Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder. Aktuell kann die Kammer einen weiteren berufspolitischen Erfolg für sich verbuchen: Seit Herbst 2020 sind die Vorschriften zur Juniormitgliedschaft im Sächsischen Architektengesetz in Kraft getreten. Dadurch bekommen auch Absolventen die Möglichkeit, Mitglied der AKS zu werden. Mit diesem Angebot werden potenzielle Mitglieder bereits frühzeitig an die berufsständische Selbstverwaltung herangeführt und Interesse am ehrenamtlichen Engagement in der Architektenkammer geweckt. Nach zwei Jahren Berufserfahrung ist dann die Vollmitgliedschaft möglich.
Und auch für private und öffentliche Bauherrschaften hat die Architektenkammer Sachsen einiges an Service zu bieten: die Kammer hilft bei der Suche nach dem passenden Architekten, unterstützt bei individuellen Fragen rund um das Bauen oder explizit zur Barrierefreiheit. Termine für kostenlose Bauherrenberatungen und für das „Beratungszentrum Barrierefreien Planen und Bauen in Sachsen“ werden regelmäßig in Chemnitz, Dresden und Leipzig – derzeit auch telefonisch oder per E-Mail – angeboten. Öffentliche Auftraggeber berät die Kammer bei der Durchführung von Wettbewerben und bringt sich in die Diskussion um städtebauliche Fragestellungen mit ein.
Auch wenn die Architekt*innen und Stadtplaner*innen heute auf eine große Feier verzichten müssen, so wird das Jubiläum in diesem Jahr mit anderen Highlights begangen: Druckfrisch erhalten alle Mitglieder im April die aktuelle Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2021 und die neue Imagebroschüre der Architektenkammer Sachsen zugesandt. Zahlreiche Veranstaltungen sind in Vorbereitung und wir bleiben optimistisch, dass im Juni der Holz.Bau.Treff Sachsen nachgeholt und am letzten Juniwochenende der Tag der Architektur, im September die Schulbaukonferenz Sachsen und im November das Sächsische Vergabesymposium stattfinden können.
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