APD Am Dienstag, 13. April, entschieden die Mitglieder des Exekutivkomitees der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz/GC EXCOM) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, am 18. Januar 2022 eine eintägige Sondersitzung der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) abzuhalten. Die außerordentliche Sitzung im soll am Sitz der Weltkirchenverwaltung in Silver Spring, Maryland/USA, stattfinden und dem „einzigen und alleinigen Zweck“ dienen, die Verfassung der Kirche bezüglich der Weltsynode zu ändern, wie Adventist News Network (ANN) berichtet. Mit dieser Änderung soll den Delegierten aus der ganzen Welt ermöglicht werden, auf digitalem Wege an einer zukünftigen Vollversammlung teilzunehmen, „falls unvorhergesehene und unvermeidbare Umstände eintreten“, so ANN.

Diese Entscheidung wurde am Eröffnungstag der Frühjahrstagung (Spring Meetings – 13. bis 14. April 2021) getroffen, einer der beiden jährlichen Verwaltungssitzungen des obersten Leitungsgremiums der Freikirche zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Weltsynoden. Das diesjährige Treffen fand aufgrund der COVID-19-Pandemie virtuell statt.

Hauptgründe für die Verfassungsänderung
Hensley Moorooven, stellvertretender Exekutivsekretär der Weltkirchenleitung, gab folgende Gründe für die Durchführung der eintägigen Sondersitzung im Januar 2022 an: a) die Verfassung der Freikirche schreibe vor, dass Sitzungen der Weltsynode und alle Abstimmungen mit persönlicher Anwesenheit und vor Ort stattfinden müssten. Deshalb solle ermöglicht werden, dass auch online teilgenommen und abgestimmt bzw. gewählt werden kann.

Zudem dürfe die Verschiebung einer Weltsynode „nicht mehr als zwei Jahre“ über einen regulär geplanten Termin hinausgehen. Änderungen der Verfassung sowie der Geschäftsordnung dürften laut Moorooven nur von den Delegierten auf einer regulären oder außerordentlichen Vollversammlung vorgenommen werden.

Da nicht sicher sei, ob die bereits zweimal wegen der Corona-Pandemie verschobene Weltsynode, die vom 6. bis 11. Juni 2022 in St. Louis, Missouri/USA geplant ist, durchgeführt werden könne, werde diese Sondersitzung zur Änderung der Verfassung im Januar 2022 vorgeschlagen. Bei einer Annahme der vorgesehenen Verfassungsänderung bliebe man auch bei einer nochmaligen Verschiebung der Weltsynode im Juli 2022 im Rahmen der Verfassung.

Reduktion der Zahl der Delegierten für die Teilnahme an der Sondersitzung
Die Mitglieder des Exekutivkomitees der Weltkirchenleitung haben laut Verfassung die Kompetenz, die Gesamtzahl der regulären und außerordentlichen Delegierten der Weltsynode zu reduzieren. Sie haben beschlossen, die Gesamtzahl der regulären und außerordentlichen Delegierten aus der ganzen Welt für diese spezielle Sitzung auf 400 Personen zu begrenzen. Die Quote der Vertreter der Weltkirchenleitung an der Sondersitzung sowie der 13 teilkontinentalen Kirchenleitungen wurde ebenfalls verabschiedet, von ANN aber nicht berichtet.

Sondersitzung – kein Präzedenzfall
Barna Magyarosi, Exekutivsekretär der teilkontinentalen Kirchenleitung für die Adventisten in West- und Südeuropa, mit Sitz in Bern (Intereuropäische Division/EUD), bemerkte: „Zunächst einmal denke ich, dass dies ein logischer Schritt ist, um ein technisches Problem zu lösen, und ich denke, dass wir in diese Richtung gehen müssen …. Ich würde auch vorschlagen, dass wir vielleicht irgendwo im Protokoll oder in der Formulierung dieser Abstimmung etwas einfügen könnten, um dies nicht zu einem Präzedenzfall zu machen …. Der Nachwelt zuliebe kann dies nicht als Präzedenzfall für andere Tagesordnungspunkte betrachtet werden, die geeignet sein könnten, auf diese Weise gelöst zu werden.“

Diese Meldung erschien ursprünglich bei Adventist Review.

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