Das Reinheitsgebot von 1516
Am 23. April 1516, vor 505 Jahren, erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier in ihrer Landesordnung. Es legt die zulässigen Zutaten fest: Gerste, Hopfen und Wasser. Die bayerischen Regeln wurden bald überall übernommen. An die Geburtsstunde der legendären deutschen Bierqualität erinnert seit 1995 der „Tag des deutschen Bieres“ am 23. April. Der Legende nach wurde die Bierqualität auch schon vor 1516 überprüft. Angeblich testete man den Gehalt, indem sich die Prüfer in Lederhosen auf eine biernasse Bank setzen mussten. Wenn die Bank nach ein paar Stunden Stillsitzen an den Hosen kleben blieb, war das Bier von guter Qualität und hatte die Prüfung bestanden.
GENUSSMITTEL mit Geschichte
Schon Jahrtausende vor dem Reinheitsgebot von 1516 wurde Bier gebraut und getrunken. Aus Keilschrift-Tafeln, Papyrustexten und Bildern weiß man, dass schon die Ägypter und die Bewohner des Zweistromlandes die Kunst des Bierbrauens beherrschten. Im Mittelalter wurden Brau- und Schenkrechte an Klöster verliehen; allerdings blieb es üblich, dass fast jeder Haushalt sein eigenes Bier braute – ohne besondere Vorschriften. In den Klöstern aber entwickelten die Mönche das Brauwesen maßgeblich weiter: Sie legten Hopfengärten an und verfeinerten den Geschmack des Bieres. Auch in Kloster Wiblingen brauten die Mönche des Benediktinerordens ihr eigenes Bier.
WICHTIGE EINNAHMEQUELLe
Dokumente in den Archiven belegen, dass im 15. Jahrhundert in Kloster Wiblingen drei verschiedene Sorten Bier gebraut wurden: Hofbier, Conventbier und Braunbier. Während des Brauvorgangs wurden den einzelnen Sorten jeweils unterschiedliche Mengen Malz hinzugefügt. Die Bierherstellung verschaffte den Wiblinger Mönchen beträchtliche Einnahmen: Das Klosterbier wurde in der klostereigenen Schenke reichlich konsumiert. Und es wurde ausgeliefert: Denn auch die umliegenden Gasthäuser, die zum umfangreichen Klosterterritorium gehörten, waren dazu verpflichtet, das Klosterbier auszuschenken.
BIER ALS FASTENNAHRUNG
Nicht nur die Gäste von Kloster Wiblingen und in den nahen Wirtschaften kamen in den Genuss des Gerstensaftes. Für die Mönche war das Bier ein wichtiges Nahrungsmittel – vor allem in der Fastenzeit. Als flüssige Nahrung war Bier nicht beim Fasten ausgeschlossen und so konnten sich die Ordensbrüder mit starkem, würzigem und gehaltvollem Bier sättigen und einen Teil ihres Kalorienbedarfs decken. In den Dokumenten finden sich erstaunliche Zahlen: Angeblich bekam jeder Mönch fünf Liter Bier am Tag zugeteilt. Geschichten und Anekdoten aus der langen Tradition von Kloster Wiblingen – das macht in normalen Zeiten jeden Besuch im einstigen Benediktinerkloster zu einem besonderen Erlebnis. Historische Fakten und erstaunliche Erzählungen, beides gehört bei den Führungen der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg dazu. Derzeit sind wegen der Corona-Pandemie die Innenräume der barocken Anlage nicht zu besichtigen und Führungen sind nicht möglich.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, bewahren, vermitteln und vermarkten 62 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten rund 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen von höchstem Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Weltkulturerbe Kloster Maulbronn, Kloster und Schloss Salem sowie die Festungsruine Hohentwiel.
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22 a
76646 Bruchsal
Telefon: +49 (7251) 74-2770
Telefax: null
http://www.schloss-bruchsal.de/
Fachlektorat / Presseservice
Telefon: +49 (711) 66601-596
Fax: +49 (711) 66601-86
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de