Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,” sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

  • Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. „Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten „Grooming“ (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden,“ erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V.
  • Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. „Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen,“ so Koluvija.
  • Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: „Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen.“
  • Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. „Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen,“ schließt Koluvija.

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

 

Über IJM Deutschland e. V.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IJM Deutschland e. V.
Christburger Straße 13
10405 Berlin
Telefon: +49 (30) 246369013
Telefax: +49 (30) 246369013
http://ijm-deutschland.de

Ansprechpartner:
David Eißler
Leitung Kommunikation und PR
Telefon: +49 (30) 246369013
E-Mail: deissler@ijm-deutschland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel