Der Bundestag will das Teilhabestärkungsgesetz am kommenden Donnerstag, 22. April, in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe begrüßt das Vorhaben, verlangt aber Nachbesserungen.
Am gestrigen Montag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf beraten. Die Justiziarin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Antje Welke, war als Sachverständige geladen. Sie forderte: „Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, die bestimmt nach welchen Kriterien entschieden wird, wer zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe gehört, muss unbedingt im Gesetz bleiben. Ein Verschieben dieser Regelung, wie es der Bundesrat will, wäre verheerend für die Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind. Sie brauchen Rechtssicherheit und müssen wissen, wer Anspruch auf Unterstützungsleistungen hat.“
Zum Gewaltschutz fordert die Lebenshilfe, dass neben der vorgesehenen Regelung im Teilhabestärkungsgesetz eine bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit Behinderung entsteht und vom Bund bezahlt wird. Auch sollte der Gewaltschutz eine besondere Erwähnung bei der Qualitätssicherung von Leistungserbringern erhalten. Nur so wäre sichergestellt, dass partizipative Gewaltschutzmaßnahmen auch finanziert würden.
Nicht zuletzt drängt die Lebenshilfe darauf, dass im Teilhabestärkungsgesetz endlich die erforderliche Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung eindeutig geregelt wird. Auch der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung wiesen in ihrem gemeinsamen Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 11. März 2021 auf die Problematik hin und forderten, dass der „Verschiebebahnhof“ bei der Kostenübernahme schnell gelöst werden müsse. Aus Sicht der Lebenshilfe, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und des Deutschen Behindertenrates ist die Finanzierungsverantwortung für die Assistenz im Krankenhaus entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei den Trägern der Eingliederungshilfe anzusiedeln. Auch eine Aufteilung der Ausgaben wäre denkbar.
Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe gehört.
Kompletter Link zur Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Gemeinsame-Stellungnahmen/20210329_Stn._der_Fachverbaende_zum_TeilhabestaerkungsG._RegE.pdf
Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und über 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind rund 122.000 Mitglieder sowie mehr als 100.000 hauptamtliche und etwa 40.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de
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