Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen. 

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES  

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt.  Dort bündelt und veröffentlicht TERRES DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Über TERRE DES FEMMES e. V. – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

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