Der heute veröffentlichte Kriterienkatalog zur EU-Taxonomie-Verordnung, dem Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen, ist nach Einschätzung der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch nur ein unzureichender Schritt in die richtige Richtung. Die Ausgestaltung dieser delegierten Rechtsakte bleibt in wichtigen Punkten hinter den wissenschaftsbasierten Empfehlungen der eigenen Expertenkommission zurück. “Die Prüfkriterien werden der neue Standard für nachhaltige Produkte und in vielen Bereichen das Anlageverhalten verändern. Leider hat die EU die Chance vertan, dieses wichtige Vorhaben so umzusetzen dass daraus ein global wirksamer Goldstandard werden kann”, so Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Kriterien für Gas und Atomenergie wurden letztlich nicht in die EU-Taxonomie aufgenommen. Doch wird die finale Entscheidung dazu bis Ende des Jahres vertagt. Zudem sollen neue Gesetzesvorschläge geprüft werden, die eine weitere finanzielle Unterstützung von Gasaktivitäten bis 2030 ermöglichen. “Es war richtig, diese Technologien nicht auf massiven Druck der entsprechenden Interessengruppen und einzelner Mitgliedsstaaten als nachhaltig einzustufen”, sagt Bals. Wegen Unstimmigkeiten zwischen Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium zu den Gaskriterien ist die Bundesregierung in Brüssel bisher stumm geblieben. “Diese Interessengruppen werden nicht klein beigeben. Die Bundesregierung muss sich klar gegen Atom und Gas als angeblich nachhaltige Technologien positionieren. Der Wahlkampf darf nicht dazu führen, dass die Bundesregierung handlungsunfähig wird und damit Gas und Atom bei der nächsten Entscheidung darüber auf EU-Ebene Tür und Tor öffnet“, so Bals weiter.

Mangelhaft ist insbesondere der Bereich nachhaltige Forstwirtschaft. Schweden und Finnland haben sich gegen die Vorschläge der Expertengruppe durchgesetzt. Bals: “Die Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft sind viel zu schwach und gefährden andere Umweltziele, zum Beispiel im Bereich Biodiversität. Hier müssen die Prüfkriterien spätestens mit der ersten Überprüfung des Kriterienkatalogs dringend nachgebessert werden.“

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