Die Malteser fordern den Gesetzgeber auf, institutionelle Schutzräume zu schaffen, in denen organisierte Suizidbeihilfe ausgeschlossen bleibt. Einrichtungen und Dienste zur Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen nicht gezwungen werden, am assistierten Suizid mitzuwirken oder ihn dulden zu müssen.

Einrichtungen und Dienste müssen für sich weitestgehend ausschließen können, dass bei ihnen assistierter Suizid stattfindet – und das unabhängig davon, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Dr. Elmar Pankau anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag. Er konkretisiert: „Wir brauchen eben nicht nur Einrichtungen, in denen der assistierte Suizid im Sinne der freiverantwortlichen Selbstbestimmung Sterbewilliger in Grenzen ermöglicht wird. Vielmehr brauchen wir auch sorgende Schutzräume, d.h. Einrichtungen, in denen die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe weitestgehend unterbunden werden kann, damit Bewohnerinnen und Bewohner ohne Druck und im Sinne einer hospizlich-palliativen Kultur am Lebensende leben und sterben können.“

Zudem fordern die Malteser vom Gesetzgeber einen Ausbau der Betreuung in Hospizen und auf Palliativstationen, sodass schwerkranke und sterbende Menschen intensiver begleitet werden können. Pankau hebt hervor: „Es wird zu wenig getan, um Menschen in schwierigen Situationen nicht alleine zu lassen, ihnen Alternativen aufzuzeigen und Halt anzubieten.“ Nach Einschätzung der Malteser fehlt es an flächendeckender Information und Beratung für Menschen in existentiellen Lebenskrisen. Die katholische Hilfsorganisation fordert daher auch den Aufbau einer Infrastruktur zur Suizidprävention.

Die Forderungen finden Sie auch hier: https://bit.ly/3aQ3eSp

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