Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Ausschreibungsmengen für Wind und Solar zu erhöhen. „Wir begrüßen es, dass die Koalition in der Energiepolitik wieder einigungsfähig ist. Die erzielte Einigung ersetzt aber nicht die selbst gesetzte Vorgabe des Entschließungsantrags, die Ausbaumengen und -pfade bis 2030 für Erneuerbare Energien entlang der europäischen Klimaschutzvorgaben im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zeitnah anzupassen. Dies sollte bereits im 1. Quartal erfolgen und steht immer noch aus. Das neue Ziel von 55 Prozent Treibhausgas-Minderung entpricht für Deutschland einer Minderung von 65 Prozent im Jahr 2030 gegenüber 1990. Dafür braucht es eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien über alle Sektoren um den Faktor 2,4. Außerdem ist ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 erforderlich. Zusätzliche Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 reichen hier nicht aus, sondern wir brauchen insgesamt eine Anhebung der installierten Leistung auf 205 GW Photovoltaik und 95 GW Wind Onshore sowie einen Stabilisierungspfad für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). 

Grundsätzlich gut sei es, dass die Koalition Einigungswillen zeigt und Schritte in die Richtung unternehme, die günstigen Stromerzeugungskosten der Erneuerbaren Energien auch an die Verbraucher weiterzugeben, die bisher nicht von den Befreiungstatbeständen profitieren. Bereits im vergangenen Jahr hätten die Folgen der Corona-Krise die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren in einer steigenden EEG-Umlage mündeten. „Deshalb reicht es auch nicht, die EEG-Umlage weiter nur zu deckeln, sondern es bleibt die dringende Aufgabe, das derzeitige Strommarktdesign grundlegend auf Erneuerbare Energien auszurichten und die Neuordnung von Steuern, Abgaben und Umlagen anzugehen, denn der Zubau neuer Anlagen wird die EEG-Umlage im Jahr 2021 mit rund 0,1 ct/kWh nur geringfügig belasten. Schon jetzt können aber die Industrieprivilegien im EEG als Wirtschaftsfördermaßnahme in den Haushalt überführt und die Stromsteuer abgesenkt werden“, so Peter abschließend. 

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