Der Bundestag hat in einem Entschließungsantrag zum KJSG festgestellt, dass mit der Zusammenführung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe im nächsten Schritt auch eine Reform des Leistungserbringungsrechts erforderlich wird. Der bpa hatte auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht. „Wir begrüßen den Entschließungsantrag und den Reformwillen des Bundestages ausdrücklich“, so der bpa-Präsident. Ambulante Leistungen sollten zukünftig in Rahmenverträgen geregelt werden und die Vereinbarungen sollten schiedsstellenfähig gestaltet werden. „Nur so lassen sich die Qualität der Leistungserbringung und attraktive Konditionen für die beschäftigten Fachkräfte über angemessene Vergütungen für die Leistungserbringer langfristig sichern“, so Meurer.
Nach dem Motto „Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz“ sieht der bpa dem kommenden Beteiligungsprozess zur weiteren Entwicklung der inklusiven Jugendhilfe gespannt entgegen. „Wir werden uns daran weiterhin konstruktiv beteiligen und auf die zügige Verwirklichung der inklusiven Jugendhilfe drängen. Das Ziel muss dabei ein reformiertes Leistungserbringungsrecht sein, das ambulante Leistungen nicht weiter benachteiligt“, so der bpa-Präsident.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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