Zur beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundesnotbremse und zur Erweiterung der Sars-CoV2-Arbeitsschutzverordnung mit einer Testangebotspflicht von zwei Tests pro Woche und Beschäftigtem für Unternehmen erklärt Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg:

„Die heute vom Bundesrat durchgewunkene bundesweite Notbremse ist grundsätzlich eine gute Idee, da sie eine Vereinheitlichung des aktuellen Regel-Wirrwarrs verspricht. Ob diese erhoffte Klarheit in der Umsetzung auch wirklich entsteht, bleibt abzuwarten. Eine wirkliche Strategie ist in der Arbeit der Bundespolitik allerdings weiterhin nicht zu erkennen. Denn nur einen Tag nach dem Inkrafttreten der Angebotspflicht für einen Schnelltest pro Woche in Unternehmen wurde diese Pflicht gestern auf zwei Tests pro Woche erhöht. Das bedeutet für unsere Betriebe eine Verdopplung der damit verbundenen Kosten.

Die Handwerksunternehmen wollen ihre Beschäftigten testen, schon allein um Infektionen und damit verbundene Ausfälle in der Belegschaft zu vermeiden. Schon vor Einführung der Testangebotspflicht haben viele – gerade auch kleine – Betriebe pragmatische Lösungen gefunden, etwa mittels der vorhandenen Bürgertests oder in Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken und Testzentren. Die gesetzliche Verpflichtung zu nunmehr zwei Tests pro Woche pro Beschäftigtem führt nun zu steigendem Unmut bei allen engagierten Betrieben und ist kontraproduktiv.

Generell ist die Geschwindigkeit der Änderungen von Vorgaben aktuell enorm. Die zeitnahe Umsetzung der vielen Neuerungen ist für viele Betriebe kaum mehr leistbar. Als Handwerkskammer versuchen wir, hier Schritt zu halten unsere Mitgliedsbetriebe umfassend zu beraten. Dabei wird aber auch deutlich: Es wird zunehmend schwierig, Betriebe kompetent zu beraten, wenn die Auslegung der jeweiligen Verordnungen erst Tage später vorliegt und für den Betriebsalltag wichtige Detailfragen solange nicht geklärt sind.“

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