Die Sparkasse Elbe-Elster hat sich in die unrühmliche Schlange jener Sparkassen eingereiht, die unbefristete Prämiensparverträge einseitig kündigen, und damit Kund:innen um ihre gut verzinsten Verträge bringen. Die Verbraucherzentrale rät, der Kündigung zu widersprechen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit. Außerdem sollten Sparer:innen prüfen lassen, ob ihre Zinsen falsch berechnet wurden.

Schon Ende 2019 hatte die Sparkasse Elbe-Elster einige Prämiensparverträge gekündigt, sich aber nicht an die Kündigungsfrist von drei Monaten gehalten. Die Konsequenz: In Schlichtungsverfahren erreichten Betroffene Vertragsverlängerungen. Die Sparkasse versuchte es auch anders: Sie legte Kundinnen und Kunden telefonisch oder per Brief nahe, den Vertrag selbst aufzulösen und möglichst in Alternativprodukte anzulegen. „Dieses Herausberaten aus einem bestehenden Vertrag kann bei einem für Sparer:innen so vorteilhaften Produkt wie dem Prämiensparen nicht seriös sein, allein, weil es derzeit schlicht keine ähnlich gut verzinsten Finanzprodukte zur Altersvorsorge mit geringem Risiko gibt“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Kündigung nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtens

Nachdem sich offenbar nicht alle Prämiensparer:innen zu einer eigenen Vertragsbeendigung überreden ließen, kündigt die Sparkasse jetzt wieder. „Nach unserer Auffassung darf die Sparkasse die uns vorliegenden Verträge nicht kündigen“, so Schaarschmidt. Denn hier verhält es sich anders als in Fällen anderer Institute, in denen Prämienstaffeln nur bis zum 15. Jahr ausgewiesen waren: „Laut vereinbarter Prämienstaffel hat sich die Sparkasse Elbe-Elster verpflichtet, die Prämien ausdrücklich bis zum abgedruckten 25. oder 30. Jahr zu zahlen. Das von der Sparkasse zur Rechtfertigung der aktuellen Kündigungen zitierte BGH-Urteil (XI ZR 345/18 Urteil vom 14.05.2019) betraf aber nur den Fall, dass die im Vertrag abgedruckte Staffel mit dem Höchstzins im 15. Jahr endete. Dies ist aus unserer Sicht ein erheblicher Unterschied“, konstatiert der Experte.

Erst einmal widersprechen

Was also tun, wenn man unliebsame Post von seiner Sparkasse im Briefkasten hat? „Wir raten, zunächst der Kündigung zu widersprechen“, so der Finanzexperte. Dazu können Betroffene den Musterbrief der VZB nutzen. Den Widerspruch sollten betroffene Sparer:innen spätestens bis zum im Schreiben genannten Kündigungstermin an die Sparkasse senden.

Überweisungen nicht einstellen

„Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung einzahlt, sollte das weiter tun. Er zeigt damit, dass er vertragstreu den Vertrag fortsetzen möchte“, sagt Schaarschmidt.

Zinsen prüfen lassen

Zusätzlich empfehlenswert ist es, die Zinszahlungen des Prämiensparvertrages prüfen zu lassen. Denn im Zuge der massenhaften Kündigungen dieser Verträge stellte sich heraus, dass viele Geldinstitute jahrelang zu wenig Zinsen zahlten. Schaarschmidt rät: „Lassen Sie durch unsere Expert:innen prüfen, ob Ihre Zinsen korrekt berechnet wurden. Bei den der VZB vorliegenden und berechneten Verträgen wurden nach Ansicht der Verbraucherschützer durchschnittlich über 4.500 Euro zu wenig an Zinsen bezahlt. Konfrontiert mit diesen Zinsüberprüfungen zahlen einige Sparkassen fehlende Zinsen zumindest teilweise nach.

Wer sich zu gekündigten Prämiensparverträgen beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Telefonische Beratung bei der VZB:

Weitere Informationen zu den Prämienspar-Kündigungen verschiedener Sparkassen sowie fehlerhafter Zinsberechnungen finden sie hier: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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