Zeitdruck und Stress sind vorprogrammiert, wenn Frischbeton auf Baustellen ausgebracht wird: Die Verarbeitungszeit des Baustoffes ist begrenzt, die Anfahrt der Fahrmischer und Betonpumpen verkehrsabhängig, Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten unwägbar. Oft ändern sich auch die Bedingungen, Gewerke und Ansprechpartner vor Ort. Wie alle beim Betonieren beteiligten Personen sicher arbeiten und dabei gesund bleiben, zeigt die Branchenregel "Betonindustrie Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Publikation ist für Verantwortliche in Betonpumpenunternehmen sowie Bauleitungen ein wichtiges Kompendium für den Arbeitsschutz, denn sie bündelt rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einem Dokument.

Bedingungen im Vorfeld klären

Ob der Betonmischer die Baustelle ohne Hindernisse befahren kann, der Baustoff problemlos in die Pumpeinrichtung entleert werden und zügig durch das Personal weiterverarbeitet werden kann, ist abhängig von der Organisation. "Sowohl im Vorfeld als auch während der Arbeitsprozesse kommt es insbesondere auf die gute Kommunikation und das reibungslose Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure an", sagt Susan Liefold, Leiterin des Sachgebiets Mineralische Rohstoffe und Baustoffe im DGUV-Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie. Die Zahl der Unfälle steigt, wenn beispielsweise erst vor Ort erkannt wird, dass Zufahrts- und Abstellbedingungen für Fahrzeuge mangelhaft sind, dass Beschäftigte unzureichend vor Abstürzen geschützt werden oder keinen Platz für notwendige Reinigungsarbeiten finden. "Idealerweise klären Auftraggebende und Auftragnehmende bereits bei der Bestellung der Fahrzeuge alle Voraussetzungen für den Einsatz sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle ab."

Wachsendes Bewusstsein für Arbeitsschutz beim Betonieren

Die Branchenregel kann zu einer sicheren und reibungslosen Zusammenarbeit der Beteiligten beitragen: Praxistipps und Fotos veranschaulichen potenzielle Gefährdungen sowie passende Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitsschritt, von der Vorbereitung der Fahrmischer und Betonpumpen über Anfahrt und Betrieb bis hin zur Reinigung und Instandhaltung. Die Baustellenerfassungsblätter, Fahrzeug- und Maschinenprüflisten sowie Handlungshilfen im Anhang der Branchenregel sollen dazu dienen, vorhersehbare und bekannte Gefährdungen durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden. "Erfreulicherweise entsenden immer mehr Unternehmen im Vorfeld eines Einsatzes Beschäftigte, die sich die Bedingungen vor Ort ansehen. Dadurch können gefährliche Situationen, unnötiger Stress für die Beteiligten und damit Unfälle vermieden werden", so Liefold.

Praxistipps zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben

Um alle Sichtweisen zu erfassen und einen hohen Praxisbezug herzustellen, erarbeiteten die Expertinnen und Experten der DGUV, insbesondere der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), die Regel "Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern" gemeinsam mit namhaften Verbänden und Unternehmen der Branche. Es handelt sich dabei um den dritten Teil der Branchenregel für die Betonindustrie; das Dokument kann kostenfrei in der DGUV Publikationsdatenbank heruntergeladen werden. Teil 1 und 2 der Branchenregel thematisieren jeweils die Herstellung von Betonfertigteilen sowie von Frischbeton.

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen und erleichtern somit die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

     

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel