Mit Blick auf die kürzlich im Bundestag stattgefundene Orientierungsdebatte zu einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe sagt DGHS-Präsident Roßbruch: „Die DGHS begrüßt die stattgefundene Orientierungsdebatte ausdrücklich, sie war längst fällig. Allerdings blieben die Wortbeiträge durchgehend an der Oberfläche und im eigenen Wertekanon stecken. Es scheint sich bis auf die Initiatoren der zwei Gesetzentwürfe noch kaum jemand ernsthaft damit befasst zu haben, wie die Hilfestellung und die Beratungsangebote konkret ausgebaut werden können.“ Beispielsweise wäre eine Pflicht für den Einzelnen, eine Beratungsstelle (mehrfach) aufzusuchen, für Schwersterkrankte unzumutbar. Zudem wäre eine allzu starke Einengung auf die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte als Helfende nicht wünschenswert. Als weiteren Punkt, der von der Politik behandelt werden muss, nennt Roßbruch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz, das bislang eine entsprechende Verschreibung von Natrium-Pentobarbital, das sich bei Schweizer Sterbehilfeorganisationen als optimales Mittel bewährt hat, in Deutschland verhindert. Entscheidend bleibe, dass Menschen mit Suizidüberlegungen nicht allein gelassen werden. „Ein zugewandtes und ergebnisoffenes Gespräch, das letztlich die Suizidhilfe nicht kategorisch ausschließt, kann viele Verzweiflungshandlungen verhindern helfen“, so Roßbruch. Letztlich seien es nur sehr wenige Menschen, die eine Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen, nicht selten genüge das Wissen, dass sie als Ultima ratio umsetzbar wäre.
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