Das Handwerk begrüßt die Entscheidung des Bremer Senats, Friseurbesuche künftig auch mit einem negativen Selbsttest möglich zu machen. Bisher gab es eine unterschiedliche Rechtsauslegung der „Bundes-Notbremse“ im Bundesland Bremen, so dass Kunden beim Friseur ein Negativ-Ergebnis eines professionellen Schnelltests vorlegen mussten. Mit der neuen Regelung sind laut Handwerkskammer Bremen nun auch Selbsttests, die unmittelbar vor dem Betreten des Salons in Anwesenheit des Friseurs oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden, zulässig. „Wir freuen uns, dass jetzt wieder eine einheitliche Regelung mit Niedersachsen existiert. Außerdem ist es zu begrüßen, dass eine zusätzliche Hürde, welche bei den stark von Corona-Einschränkungen betroffenen Friseuren Umsatzverluste verursacht hat, beseitigt werden konnte“, sagt Andreas Meyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstr. 24
28195 Bremen
Telefon: +49 (421) 30500-0
Telefax: +49 (421) 30500-109
https://www.hwk-bremen.de/

Ansprechpartner:
Oliver Brandt
Pressesprecher
Telefon: +49 (421) 30500-307
E-Mail: brandt.oliver@hwk-bremen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel