Nach der dreistündigen intensiven Diskussion, die der Vorstand der Bundesärztekammer als Orientierungsdebatte ansah, bekam eine weitere Feststellung eine Mehrheit: „Die Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“. Im Einzelfall wolle man sich nicht verweigern, könnte sich aber, gerade für die Gruppe der Bilanzsuizide, andere Ansprechpartner vorstellen. Zudem nahmen sich die Mediziner vor, mehr auf den Ausbau der Suizidprävention zu achten und über bestehende palliativmedizinische Angebote besser zu informieren.
„Mit dem Beschluss, den Satz ‚Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten‘ ersatzlos zu streichen, ist ein Damoklesschwert für helfende Ärzte beseitigt“, freut sich RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS e. V., und verweist darauf, dass in zehn der 17 Landesärzte-kammern das Suizidhilfeverbot seit dem Jahr 2011 fixiert war und das Potenzial hatte, Ärzte deutlich zu verunsichern, die bei Verstoß gegen diese Vorgabe einen Entzug ihrer Approbation zu befürchten hatten. Nun liege der Ball, so Roßbruch, erst einmal wieder bei der Politik. Um Missbrauch zu verhindern, aber auch unwürdige Situationen für freitodwillige Menschen zu vermeiden, sei eine verfassungskonforme Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aus Sicht der DGHS nun der konsequente nächste Schritt. Der DGHS-Präsident: „Der geregelte und kontrollierte Zugang zu Natrium-Pentobarbital, ein breites freiwilliges Beratungsangebot und eine bessere Datenlage auch zu anderen Formen der Sterbehilfe (Behandlungsabbruch und palliative Sedierung) können in Zukunft eine gute Basis für einen verantwortungsbewussten und humanen Umgang mit der Suizidhilfe sein.“
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