„Die Ärztinnen und Ärzte haben ihre Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geschäftsmäßigen assistierten Suizid gezogen,“ kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die Streichung des Verbots der Suizidassistenz aus der Berufsordnung der Bundesärztekammer.

„Leider war damit zu rechnen, dass der Deutsche Ärztetag, noch bevor es das entsprechende Gesetz gibt, die Assistenz zum Suizid so konkret für sich in Betracht zieht. Die Ärztinnen und Ärzte betonen jedoch zu Recht die Bedeutung der Suizidprävention, die Notwendigkeit guter palliativer Angebote und einer adäquaten Begleitung der Menschen, die einen Sterbewunsch äußern. Auch das grundsätzliche Bekenntnis zum Erhalt des Lebens als oberstes Ziel ärztlicher Tätigkeit ist sehr zu begrüßen.

Der freie Willen des Einzelnen ist anzuerkennen und zu respektieren. Der Sterbenswunsch von Menschen, die leiden oder verzweifelt sind, ist absolut ernst zu nehmen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, unter denen auch Ärztinnen und Ärzte sind, ist jedoch die Assistenz zum Suizid nicht mit den Wertvorstellungen einer christlichen Einrichtung zu vereinbaren.“       

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