Bundesweit fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. FHK fordert alle demokratischen Parteien anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahlen dazu auf, sich zu konsequentem Gewaltschutz und einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu verpflichten.
Rund 14.000 Frauen finden jährlich Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Fast drei Viertel von ihnen haben Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Betroffenen bundesweit ist um ein Vielfaches höher, allein die polizeiliche Kriminalstatistik 2019 erfasste 115.000 weibliche Opfer, 117 starben durch Partnerschaftsgewalt. "Gewalt gegen Frauen verschwindet nicht einfach – im Gegenteil, seit Jahren ist ein Anstieg der Partnerschaftsgewalt sichtbar. Dennoch sind Frauenhäuser oft mangelhaft und über freiwillige Leistungen finanziert. Fast jede zweite Frau muss sich sogar an den Kosten für ihren eigenen Schutz beteiligen, andere Frauen finden gar keinen Zugang. Das ist eines Staates unwürdig, der sich der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet hat", konstatiert FHK-Geschäftsführerin Heike Herold.
Deshalb fordert FHK
1. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder – zeitnah und per Bundesgesetz;
2. ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, in dem Prävention von Gewalt eine tragende Rolle zukommt, und
3. die Beachtung des Gewaltschutzes für Frauen und Kinder bei Sorge- und Umgangsregelungen sowie verpflichtende Fortbildungen für alle beteiligten Berufsgruppen, auch für Richter_innen.
"Dass wir seit Jahrzehnten über die gleichen Missstände diskutieren, zeigt: Wir kommen nicht weiter, wenn die Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin und her geschoben wird", so Herold. "Wenn wir weitere Femizide und Gewalt verhindern wollen, brauchen wir ein gemeinsames Konzept, um auf allen Ebenen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen. Und vor allem brauchen wir endlich einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Betroffenen."
Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätischer Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.
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