"Das Taxi und Mietwagengewerbe in Niedersachsen realisiert gemäß des Bundeschnitts ca. 74% der Krankenbeförderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Dazu zählen beispielsweise Fahrten zur Dialyse oder Chemo-Therapie. Das Fahrpersonal steht damit im ständigen Kontakt zu Höchstrisikopatienten und das auf engstem Raum eines KFZ.
Seit Beginn der COVID-19-Schutzimpfungen kommen in unserem Flächenland auf der Basis des Landeseigenen Niedersachsenprozess die Impffahrten für vulnerable, mobilitätseingeschränkte Personengruppen hinzu.
Ebenfalls gehören zahlreiche Schüler- und Inklusionsbeförderungen zum Tagesgeschäft der Personenbeförderungsbranche.
Trotz zahlreicher Hinweise des GVN in die Landespolitik konnte seit Dezember 2020 keine niedersachsenweite Feststellung getroffen werden, dass das Fahr- und Begleitpersonal in diesem Gewerbe zum Selbstschutz – aber vor allem Schutz der Fahrgäste – priorisiert geimpft werden muss.
Die heutige Ankündigung zum Impffahrplan für die Prioritätsgruppe 3 ist für mindestens 1.400 Taxi und Mietwagenbetriebe samt deren ca. 15.000 Angestellten in Niedersachsen ein erneuter Schlag ins Gesicht.
Die Berechtigung zur Terminvereinbarung ab dem 31. Mai – weit nach freiwilliger Feuerwehr oder auch Verwaltungsangestellten und Personen des Justizwesens. Vollkommen unverständlich, in Anbetracht des hohen persönlichen Infektionsrisikos für das Fahrpersonal und die Fahrgäste. Personenbeförderung geht nun mal nicht aus dem Homeoffice, deshalb benötigt es den Schutz am Arbeitsplatz durch die Impfung." so Michael Müller, Vorsitzender der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe nach der Landespressekonferenz.
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