Der BEE lege in seiner Stellungnahme dar, dass vor allem das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien als zentraler Klimaschutzmaßnahme vervielfacht werden müsse, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Energiesektor besonders viel zur Erfüllung des novellierten Klimaschutzgesetzes beizutragen habe. „Immer noch zementieren Subventionen für fossile Energieträger den Status quo eines fossilen Energiesystems und verzögern so den Einsatz Erneuerbarer Energien. Um das Ziel von 65 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen, müssen fossile Energieträger den Erneuerbaren in allen Sektoren schneller als geplant weichen und faire Marktbedingungen für die Erneuerbaren geschaffen werden, sonst bleibt das Klimaschutzgesetz nur eine leere Hülle“, so Peter. Hierfür schlage der BEE einen Katalog der Erneuerung als Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahme mit hohem Wertschöpfungspotential vor.
Die Nutzung Erneuerbarer Energien sei insgesamt um den Faktor 2,4 von 455 TWh (2019) auf 1084 TWh bis 2030 zu steigern und ein konkreter Zeitplan für den Abbau der fossilen Subventionen vorzulegen. Unter Berücksichtigung des steigenden Bruttostromverbrauchs durch E-Mobilität, Wärmepumpen und Grünen Wasserstoff im Rahmen der Sektorenkopplung müsse vor allem der Ökostromanteil erheblich gesteigert werden, von 242 TWh (2019) auf 575 TWh (2030). „Photovoltaik und Windenergie an Land sind zu entfesseln und ihre installierte Leistung mindestens auf 205 bzw. 95 Gigawatt zu erhöhen, die Beiträge von Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft zu stabilisieren und ihr Flexibilitätspotential im Strommarkt zu würdigen“, so Peter. Dafür müssten Ausbaumengen und -pfade für Erneuerbare im EEG anpasst, Hemmnisse beseitigt und Flächen und Genehmigungen bereitgestellt werden. „Kleinteilige Reparaturen reichen hier nicht aus“, so Peter weiter. „Die Legislatur ist bis zur letzten Woche für den Klimaschutz zu nutzen.“
Die Erhöhung der Flexibilität, sowohl im Stromverbrauch als auch in der -erzeugung, stellten eines der wichtigsten Handlungsfelder für eine weitestgehend Erneuerbare Energieerzeugung dar. Darüber hinaus könnten die Erneuerbaren Energien bereits heute noch stärker Systemverantwortung und Dienstleistungen übernehmen. Deshalb seien Märkte für Systemdienstleistungen für Erneuerbare Energien konsequent zu öffnen, Anreize für Lastverschiebungen bei Haushaltsverbrauchern und der Industrie richtig zu setzen und Speicher verstärkt in das System zu integrieren. „Auch ist der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien endlich durchzusetzen“, so Peter.
Die Ausweitung der direkten erneuerbaren Nutzung im Wärmesektor sei ebenso von zentraler Bedeutung. „Dem deutlich gesteigerten Einsatz von Solarthermie- und Geothermieanlagen sowie der Nutzung der Bioenergie steht technologisch nichts im Weg. Aber weder die bis zum Jahr 2025 festgelegten CO2-Preise bzw. die Obergrenze für das Jahr 2026 im nationalen Emissionshandel noch das Preisniveau im europäischen Emissionshandel werden ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, so Peter. Daher sei der nationale CO2-Preis sowie der europäische Emissionshandel dringend weiterzuentwickeln. „Wichtig ist eine sozial gerecht gestaltete CO2-Bepreisung, um die Akzeptanz für Klimaschutz zu erhöhen und gleichzeitig ökonomisch effizient die Klimaziele zu erreichen. Die Mehreinnahmen sollten deshalb mit Hilfe eines angemessenen Verteilungsschlüssels an Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen rückerstattet werden“, so Peter. Ein klares Signal der staatlichen Förderung bei Technologiewechsel hin zu einer erneuerbaren Heizungsanlage sowie eine klare Ausrichtung von Energiepreisen zur Förderung zugunsten von erneuerbarer Wärme sei ebenso überfällig.
Für eine weitere Kostenentlastung sei die Reform der staatlich induzierten Strompreisbestandteile notwendig. Ein erster Schritt sei die Finanzierung der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ und weiterer Befreiungstatbestände für stromintensive Industriebetriebe aus Haushaltsmitteln und die Absenkung der Stromsteuer auf das europäisch mögliche Mindestniveau. „Bürgerenergie ist der Wegbereiter der Akzeptanz der Energiewende. Für mehr attraktive Mitmachprojekte vor Ort ist die Umsetzung der RED II in nationales Recht zur Stärkung von Bürgerenergie und Eigenverbrauch überfällig. Einschränkungen für die Eigenversorgung sollten abgebaut werden, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften bzw. Bürgerenergiegemeinschaften sind zu stärken und Speicher nicht länger als Erzeuger oder „Letztverbraucher“ zu behandeln“, so Peter
Die Verbesserung und klimafreundliche Umgestaltung des Verkehrs sei Grundlage, um die für den Verkehrssektor hinterlegten Emissionsminderungen zu erzielen. Die Förderung privater Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität sei dafür ambitioniert zu verstetigen und Anreize zur Umrüstung von kommunalen und privaten Fahrzeugflotten deutlich zu verstärken. Die Rahmenbedingungen für die systemdienliche Steuerung von Ladevorgängen sollten verbessert und die Teilnahme von Ladeinfrastrukturen an Flexibilitätsmärkten ermöglicht werden. Auch die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz sei weiterzuentwickeln, indem sie an den Zielen des Klimaschutzgesetzes auszurichten und ein Mindestanteil von 50 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 vorzusehen sei.
Weiterführende Informationen:
Die BEE-Stellungnahme zur Änderung des Klimaschutzgesetzes finden Sie hier.
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