Das Beherbergungsverbot in Brandenburg wird fallen. Die Ferienwohnung kann gemietet werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter den Schwellenwert von 100 liegt. Als Gast benötigt man einen Negativtest (oder vollständigen Impfschutz), man darf maximal mit zwei Haushalten anreisen und eine eigene Sanitärausstattung muss vorhanden sein. Soweit, so klar. Aber was mache ich, wenn ich eine Unterkunft mit Gemeinschaftstoilette gebucht hatte? Wenn ich mit Freunden aus drei Haushalten reisen wollte? Wenn die Inzidenz kurz nach der Ankunft wieder auf über 100 steigt? Die neuen Regelungen bringen neue Fragen mit sich.
Der Reisrechtsexperte der Verbraucherzentale Brandenburg, Robert Bartel, widmet sich diesen und weiteren Fragen zur Reiseplanung im kostenlosen Online-Vortrag „Sommerurlaub: buchen, anzahlen, stornieren – Was muss ich beachten?“ am Donnerstag, den 20. Mai, von 18 bis 19 Uhr. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte hier.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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