Letzte Woche veröffentlichte die EEG/KWKG-Clearingstelle Änderungsempfehlungen zur Neuregelung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen für den aktuell laufenden parlamentarischen Prozess zur Nachbesserung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021. Teil des Expertengremiums waren neben wissenschaftlichen Institutionen und Juristen auch Branchenvertreter wie das Hauptstadtbüro Bioenergie. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

„Der Runde Tisch hat die Einschätzung der Bioenergieverbände bestätigt. Bestandsanlagen im zweiten Vergütungszeitraum besitzen zusätzlichen Investitionsbedarf durch eine Reihe neuer bzw. verschärfter Anforderungen, die mit der jüngsten EEG-Novelle einhergingen. Der Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag für die bereits mit der Flexibilitätsprämie geförderte Anlagenleistung sollte deshalb nicht gestrichen, sondern mit betriebswirtschaftlichem Augenmaß ermäßigt werden. Dies muss in der anstehenden EEG-Nachbesserung geregelt werden.

Die Vorschläge des Runden Tisches sind dafür eine gute Grundlage. Vor allem, weil der aktuelle Gesetzesentwurf eine rechtssichere Auslegung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 nicht ermöglicht.

Daneben besteht aus Sicht der Bioenergieverbände weiterer Nachbesserungsbedarf am EEG. Insbesondere sollte die gestrichene Übergangsregelung für bestehende Biogasaufbereitungsanlagen wieder aufgenommen und die neu eingeführte endogene Mengensteuerung sowie die Südquote gestrichen werden.“

Hintergrund des nun vorgelegten Abschlusspapiers der Clearingstelle ist die mit dem EEG 2021 vorgenommene Neuregelung des Flexibilitätszuschlags. Anders als im EEG 2017 sollen Biogasanlagen, die im ersten Vergütungszeitraum die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen haben, laut EEG 2021 im zweiten Vergütungszeitraum keinen oder nur anteiligen Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag haben.

Über den Fachverband Biogas e.V.

Im "Hauptstadtbüro Bioenergie" bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundes-verband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Träger-verbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

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