Bereits Anfang Mai wurden bundesweite Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Ausdrücklich ausgenommen davon wurden aber geimpfte Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Für sie gelten weiterhin 16 verschiedene Landesverordnungen, von denen nur wenige den Impfstatus der Bewohner berücksichtigen. Beispielsweise dürfen selbst geimpfte Besucherinnen und Besucher ihre ebenfalls geimpften Angehörigen je nach Landesverordnung nur sehr eingeschränkt sehen. Nach wie vor gibt es vielerorts Besuchszeiten.
„Es hat eine fatale Signalwirkung, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner trotz Impfschutz weiterhin zu stigmatisieren“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Hauptrisikogruppe für eine Corona-Erkrankung seien alte Menschen in den vergangenen 14 Monaten vor allem als ‚die Schwächsten der Gesellschaft‘ und als ‚Risikogruppe‘ wahrgenommen worden. Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es hierfür keinen Grund mehr. Nach wie vor schreibe man den Pflegebedürftigen aber vor, was sie zu tun und zu lassen haben.
Einer der Gründe für diesen Missstand sei die Arbeitserleichterung für die Heime, die mit den Einschränkungen der Besuchszeiten einhergehen, sagt Stegger. Deshalb sei es Aufgabe des Gesetzgebers, angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben. Konkrete Vorschläge bot der BIVA-Pflegeschutzbund aktuell in einem Offenen Brief an.
„Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fürchtet Stegger. Es sei nun an der Zeit, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wieder als Menschen mit Freiheitsrechten zu sehen und nicht länger nur als schützenswerte Hilfsbedürftige“, appelliert er an den Gesetzgeber, die Verordnung nachzubessern.
Weitere Informationen:
Den Offenen Brief an die Parlamentarier des Bundestags finden Sie unter: www.biva.de/dokumente/gesetze/biva-offener_brief_bewohnerrechte.pdf
Eine Übersicht der aktuell in den einzelnen Bundesländern geltenden Verordnungen und Verfügungen finden Sie unter: www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/
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