Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner heutigen Sitzung umfangreiche Änderungen am Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor beschlossen, die ein zentrales Element der Klimapolitik im Verkehr darstellt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

„Die heute vom Umweltausschuss des Bundestags beschlossenen Anpassungen am Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote weisen den Weg für mehr Klimaschutz auf der Straße. Wir begrüßen insbesondere die erhöhte Treibhausgasminderung bereits ab 2022. Die Abgeordneten folgen damit den Empfehlungen der Branche, die in den vergangenen Monaten deutlich gemacht hat, dass sie bereitsteht, mehr klimafreundliche Kraftstoffe auch kurzfristig zu liefern. Dafür haben jetzt die Hersteller von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen die notwendige Planungssicherheit bis 2030.

Dieser beherzte Vorstoß der zuständigen Abgeordneten reicht aber noch nicht aus, um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Wir können und müssen noch deutlich mehr leisten, um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren und sollten daher alle nachhaltigen, klimafreundlichen Erfüllungsoptionen bestmöglich mobilisieren. Dies gilt auch für Wasserstoff auf Basis von Biomasse. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Umweltausschuss auch diesen für anrechnungsfähig auf den Straßenverkehr erklärt hat. Es bleibt indes unverständlich, warum der Einsatz in Raffinerien nicht anrechenbar sein soll.

Der Umweltausschuss hat auch ein wichtiges Zeichen gesetzt, indem er einzelne Erfüllungsoptionen mit mangelnder Nachhaltigkeit eingrenzt. Der vorgezogene Ausstieg aus Palmöl und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Abwässern aus der Palmölindustrie (sogenannte Palmoil-Mill-Effluents, POME) sind ebenso zu begrüßen wie die Absicht, ab 2026 Einsparungen aus Produktionsprozessen (Upstream-Emission-Reductions, UER) nicht mehr auf den Verkehrssektor anrechenbar zu machen.“

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 81002-59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
Malte Trumpa
Fachreferent Holzenergie
Telefon: +49 (30) 2758179-20
E-Mail: trumpa@bioenergie.de
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 31904-240
E-Mail: presse@bauernverband.net
Jörg Schäfer
Fachverband BIOGAS e.V.
Telefon: +49 (30) 2758179-15
Fax: +49 (30) 2758179-29
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel