Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt darin, dass dem nunmehr auch gerichtlich in Anspruch genommenen Online-Sportwettenbetreiber am 19.02.2021 eine Konzession zum Betreiben von Sportwetten erteilt wurde. Inhalt der Konzession ist u.a. die dem Spielerschutz dienende Auflage, dass Spieler Einzahlungen in Höhe von monatlich maximal. € 1.000,00 vornehmen dürfen. Diese Beschränkung entspricht auch der Regelung des neuen Glücksspielstaatsvertrag, der ab dem 01.07.2021 bundesweit in Kraft tritt.
Der nunmehr von Seiten des Spielers mit Unterstützung der Kanzlei CLLB verklagte Betreiber ignorierte diese Beschränkung, so dass der Kläger innerhalb von knapp zwei Wochen einen Betrag in Höhe von fast € 6.000,00 verlieren konnte.
Der Verstoß wiegt umso schwerer, als in Deutschland nach dem GlüStV ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele gilt, welches nur wenige Ausnahmen unter strenger Einhaltung der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages zulässt. Durch den nunmehr dokumentierten Verstoß hat der Betreiber eindrucksvoll bewiesen, dass ihm die Befähigung zum Anbieten von Sportwetten im Internet fehlt. CLLB wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.
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