Wer als Patient in einer der Kliniken des Landkreises Lörrach liegt, kann ab sofort wieder einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen, wenn dieser vollständig geimpft oder mit Geimpften gleichgestellt ist – etwa nach einer überstandenen Covid-Infektion. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich und kann zum Beispiel über einen Impfpass oder einen positiven PCR-Test in Kombination mit einem Ausweisdokument, nicht jedoch über einen Antigen-Schnelltest erbracht werden. Die detaillierten Regelungen und Voraussetzungen sowie ein Formular zur Besucherregistrierung, das ausgefüllt mitgebracht werden kann, sind auf der Website der Kreiskliniken zu finden.

Die geimpften oder genesenen Besucher sind von der Testpflicht befreit, müssen sich jedoch zwingend an die Hygienemaßnahmen halten. Besuche von Patienten der Geriatrie, der Onkologie, der Intensivstationen und der Covid-Stationen bleiben auch für geimpfte und gleichgestellte Personen weiterhin leider nicht möglich. Für Personen, die keinen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung vorweisen können, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen. Es gelten wenige definierte Ausnahmen, etwa für Begleitpersonen minderjähriger oder dementer Patienten oder die Sterbebegleitung. Die Besuchsregelungen für das St. Elisabethen-Krankenhaus bleiben unverändert bestehen und sind dessen Website zu entnehmen.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Patienten nach knapp sieben Monaten der nahezu vollständigen Schließung endlich wieder Besucher empfangen können“, berichtet der medizinische Geschäftsführer Dr. Bernhard Hoch. Möglich werden diese ersten Öffnungsschritte durch eine Verordnung der Bundesregierung, die Ausnahmen für geimpfte oder genesene Besucher regelt. Zum Schutz vor Infektionen hatte seit Anfang November in allen Kliniken ein generelles Besuchsverbot gegolten. Um ihren Patienten den Kontakt mit ihren Liebsten zu erleichtern und zusätzlich etwas Gutes zu tun, hatten die Lörracher Kreiskliniken für alle Patienten ein kostenfreies W-LAN eingerichtet. Ebenso wurden die Einheitenzähler bei den Patiententelefonen ausgeschaltet und kostenfreie Kopfhörer für Radio und Fernsehen verteilt. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen.

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