Seit dem 1. Mai gilt wieder das alte Insolvenzrecht und somit die reguläre Insolvenzanmeldepflicht für Unternehmen. Die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet, dass diese den Druck angesichts drohender Überschuldung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben und ausstehende Zahlungsbeträge vehement einfordern werden. Empfänger von Inkassoschreiben sollten aber genau prüfen, ob es sich um berechtigte Forderungen handelt.

Inkassoverfahren nur bei Vertragsschluss und Zahlungsverzug

Einige Unternehmen beauftragen Dritte, um das Geld für unbezahlte Rechnungen von ihren Vertragspartnern einzufordern. Doch erst wenn zwei Grundvoraussetzungen gegeben sind, dürfen die sogenannten Inkassounternehmen Verbraucher dazu auffordern, anfallende Inkassokosten zu zahlen: Wenn ein Vertrag geschlossen wurde und ein Zahlungsverzug vorliegt, kann ein Inkassounternehmen Kosten einfordern. In Zahlungsverzug ist beispielsweise, wer nach einer Rechnung eine Mahnung oder eine Rechnung mit Mahnhinweis erhalten hat. Auch wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Termin zu zahlen und die Rechnung nicht fristgerecht beglichen wurde, liegt dieser Fall vor. Der Vertragspartner muss dann nicht einmal eine Mahnung schicken.

Bei unberechtigten Forderungen sofort nachweisbar widersprechen

„Berechtigte Forderungen sollten so schnell wie möglich bezahlt werden, um unnötige weitere Kosten zu vermeiden“, weiß Irina Krüger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Ist eine Forderung nicht berechtigt, empfiehlt es sich, sofort zu widersprechen und an das Inkassounternehmen nachweisbar per Einwurfeinschreiben einen Brief zu versenden, in dem die Einwände ausführlich dargelegt werden. Die Firma, mit welcher der vermeintliche Vertrag geschlossen wurde, sollte ebenfalls mit einer Kopie in Kenntnis gesetzt werden“, so Krüger. Haben Verbraucher eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten, obwohl sie der unberechtigten Forderung bereits nach Erhalt der Rechnung widersprochen haben, sollte auf den Widerspruch verwiesen und eine weitere Geltendmachung als zwecklos abgelehnt werden. „Bei unberechtigten Forderungen dürfen Verbraucher keinesfalls zahlen. Auch von anteiliger Zahlung beziehungsweise Ratenzahlung ist abzuraten, weil dies als Anerkenntnis gewertet werden könnte“, warnt Irina Krüger.

Inkasso-Check der Verbraucherzentrale nutzen

Auch wenn eine berechtigte Forderung zu zahlen ist, sollte der Betrag genau geprüft werden. Verbraucher dürfen sich keinesfalls einschüchtern lassen, sondern sollten im Zweifelsfall Rat suchen, ob die Inkasso-Kosten angemessen sind und die vom Inkassounternehmen genannten Maßnahmen tatsächlich drohen. Hilfestellung leistet beispielsweise die Verbraucherzentrale mit dem kostenlosen Inkasso-Check.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

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