„Unternehmer und Beschäftigte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus sind berufsbedingt besonders häufig natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt“, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG.
Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an der Ruhr-Universität Bochum erarbeitet eine wissenschaftliche Studie zum Thema „Neue Erkenntnisse zu beruflich bedingtem Hautkrebs nach UV-Exposition“. Ziel dieser Studie ist es, unter anderem zu prüfen, ob zukünftig auch Basalzellkarzinome (heller Hautkrebs) als Berufskrankheit anerkannt werden sollten.
Bis Ende Mai werden alle Versicherten der SVLFG – Unternehmer wie Beschäftigte –, bei denen in den Jahren 2015 bis 2017 Hautkrebs als Berufskrankheit („BK 5103“) anerkannt wurde, angeschrieben und um Einwilligung zur Übermittlung ihrer medizinischen Unterlagen an das IPA gebeten.
Die beiden alternierenden Vorstandsvorsitzenden der SVLFG, Walter Heidl und Martin Empl, sind selbst landwirtschaftliche Unternehmer und ermutigen ihre Berufskolleginnen und -kollegen, die Forschung zu beruflich bedingtem Hautkrebs mit ihrer Teilnahme zu unterstützen. Die Anzahl der Betroffenen nimmt gerade bei den landwirtschaftlichen Unternehmern stetig zu.
Gemeinsam formulieren alle drei Vorstandsvorsitzende der SVLFG den Hinweis zur Prävention: „Schützen Sie sich bei allen Arbeiten im Freien vor Sonneneinstrahlung.“
Die SVLFG hält auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/sonnenschutz Tipps zum Thema Sonnenschutz bereit.
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