„Was wir allerdings überhaupt nicht verstehen können ist, dass nicht gleichzeitig, wie vom DEHOGA Niedersachsen gefordert, auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch von gastronomischer Außenfläche abgeschafft wird.“
Fakt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Freien so gut wie nicht gegeben sei. Das heiße, dass auf gastronomischer Außenfläche ein Ansteckungsrisiko noch einmal niedriger einzustufen sei als in geschlossenen Räumen.
DEHOGA-Präsident Schröder fordert die Landesregierung deshalb auf, Einzelhandel und Außengastronomie gleich zu behandeln. Die Landesregierung habe die Pflicht gleiche Maßstäbe anzusetzen, die Außengastronomie ebenfalls von der Testpflicht zu befreien und so den Gästen einen weitestgehend freien Zutritt zur Außengastronomie zu verschaffen.
Er unterstrich, dass selbstverständlich alle anderen Maßnahmen wie Abstandsgebot, Hygienemaßnahmen und Maskentragepflicht bestehen bleiben würden.
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