- Rolf-Dieter Postlep, der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur möglichen Verfassungswidrigkeit des BAföG-Bedarfssatzes
- Postlep: „Eine erneute Mahnung an die Adresse der Bundesregierung“
- Heute Online-Konferenz „Wissenschaftspolitik auf dem Prüfstand“ der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Gestern Donnerstag, 20. Mai 2021, hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der BAföG-Bedarfssatz möglicherweise verfassungswidrig ist. Das Gericht legt die Entscheidung darüber nun dem Bundesverfassungsgericht vor.
Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, der Präsident des Deutschen Studentenwerks, kommentiert diese Entscheidung so:
„Die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Grundbedarfs ist Wasser auf unsere Mühlen.
Seit Jahren fordern wir die Bundesregierung auf, den Bedarfssatz der Studierenden empirisch sauber festzustellen und nicht einfach von Jahr zu Jahr fortzuschreiben. Nach den Berechnungen unserer Anfang 2019 vorgestellten Studie zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden, basierend auf unserer 21. Sozialerhebung, hätte der BAföG-Grundbedarf bereits im Jahr 2016 zwischen 500 und 550 Euro im Monat betragen müssen.
Das gestrige Urteil ist eine erneute Mahnung an die Adresse der Bundesregierung, nun endlich die BAföG-Bedarfssätze auf ein wirklich existenzsicherndes Niveau anzuheben. Die jüngsten Erhöhungen der Fördersätze gingen zwar in die richtige Richtung, sind aber immer noch zu gering.
Die BAföG-Novellierungen der vergangenen Jahre holen nicht auf, was man in der Vergangenheit versäumt hat. 2012 hatten wir 671.000 BAföG-geförderte Studierende; 2019 waren es noch 489.000. Deshalb fordern wir, die Elternfreibeträge so schnell wie möglich um weitere 15 Prozent zu erhöhen.
Wir brauchen eine grundlegende, eine strukturelle BAföG-Reform. Wir brauchen insgesamt mehr als eine rein quantitative Erhöhung der Fördersätze und Elternfreibeiträge einmal in jeder Legislaturperiode.
Eine strukturelle Reform heißt: Das BAföG an die Lebens- und Studienrealität anpassen, die Förderungshöchstdauer nicht mehr an die Regelstudienzeit koppeln, Altersgrenzen weg, Förderung in Richtung Vollzuschuss.“
Postlep nimmt heute Nachmittag teil an der Online-Konferenz „Wissenschaftspolitik auf dem Prüfstand“ der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Dort spricht er zum Thema „50 Jahre BAföG – Ausbildungsförderung strukturell reformieren“.
Livestream der GEW-Wissenschaftskonferenz heute Freitag, 21.5.2021, von 13 bis 15 Uhr: www.gew.de/wipo-live
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