Auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat der Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg mit Wirkung vom 9. Mai 2021 den Unternehmer

Dr. Ralf von Briel, Neckarsulm

für eine fünfjährige Amtsperiode als ehrenamtlicher Handelsrichter bei den Kammern für Handelssachen (KfH) am Landgericht Heilbronn ernannt.

Vor der Kammer für Handelssachen werden auf Antrag Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, Prozesse, in denen es um Wechsel oder Schecks geht oder Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs verhandelt.

Die Mitwirkung von erfahrenen Unternehmern bei der Entscheidungsfindung als Handelsrichter ist eine gute Einrichtung, weil der Berufsrichter gerade in diesen speziellen Fällen auf den kaufmännischen Sachverstand zurückgreifen kann, was in aller Regel prompte und praxisgerechte Entscheidungen zur Folge hat.

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