Die coronabedingten Reisebeschränkungen des letzten Jahres könnten einige Kindesentführungen ins Ausland durch eines der Elternteile verhindert haben. Mit der Aufhebung der Beschränkungen ist zu befürchten, dass die Zahlen wieder steigen. Eltern sollten daher Warnsignale ernst nehmen und sich frühzeitig beraten lassen.

„Durch die Kontakt- und Reisebeschränkungen haben viele Kinder ihr in einem anderen Land lebenden Elternteile lange nicht sehen können. Umso größer ist nun der Wunsch, das Vermisste nachzuholen und zu verhindern, dass es noch einmal zu einer längeren Trennung kommt. Für manche Elternteile könnte daher nun die Versuchung entstehen, Fakten zu schaffen und das Kind zu entführen bzw. am Ende einer geplanten Reise nicht mehr zurückzubringen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Vor allem, wenn es in einer Beziehung schon kriselt, sollten Warnsignale grundsätzlich ernst genommen werden. Eltern, die eine Kindesentführung befürchten, sollten sich rechtzeitig informieren und versuchen, Konflikte, z.B. durch Mediation, beizulegen. „Aber auch Eltern, die mit ihren Kindern in einen anderen Staat umziehen wollen, sollten sich möglichst früh informieren, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt“, rät Löher.

Gleichzeitig habe man gerade in der Krise gesehen, dass viele Eltern sich große Mühe gegeben haben, die beste Lösung für ihr Kind in dieser Zeit zu finden. Viele Eltern hätten Beratung gesucht, und waren bereit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Dieses Potenzial sollte nach Ansicht von Michael Löher genutzt werden: „Denn die Leidtragenden einer Kindesentführung sind vorrangig die Kinder. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen und mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, auf die sie niemand vorbereitet hat.“

Als Träger der „Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte“ (ZAnK) informiert und berät der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Eltern, aber auch Rechtsanwält/innen und andere Fachleute kostenfrei, vermittelt Mediatior/innen und andere Ansprechpartner. Erste Informationen und Kontaktdaten können unter www.ZAnK.de abgerufen werden.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Internationale Sozialdienst ist deutsches Mitglied des „International Social Service“ und Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialen Arbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwält/innen ebenso wie Betroffene. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD unter www.iss-ger.de.

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