Leichte Symptome, ein PCR-Test und wenige Zeit später Gewissheit: CoVidD-19-Infektion. Der gesamte Hausstand muss in Quarantäne. Einige Tage später klagt auch der Partner und die Tochter über Symptome – aber die Absonderungsverfügung gilt sowieso, es gibt keine weiteren Kontaktpersonen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man sich auch infiziert hat und spart sich den PCR-Abstrich. „Formal gibt es dann nur für eine Person im Haushalt einen anerkannten Nachweis für eine Infektion“, sagt Dr. Erich Wranze-Bielefeld, ärztlicher Leiter des Impfzentrums des Vogelsbergkreises. Es gebe vielleicht noch ein positives Schnelltest-Ergebnis, „aber in diesen doch immer wieder auftretenden Fällen, ist das Prozedere, um ein Impfangebot zu erhalten, mit Hindernissen verbunden. Formal gelten Menschen ohne positiven PCR-Befund nicht als erkrankt, oder genesen“.

Um mehr Menschen den Schutz einer Impfung zu ermöglichen, schlägt der Vogelsbergkreis nun einen Sonderweg ein: „Ab sofort können sich Vogelsbergerinnen und Vogelsberger beim Impfzentrum melden, die eine nicht durch einen PCR-Test bestätigte Infektion durchgemacht haben“, erläutert Landrat Manfred Görig (SPD). Dadurch können nun auch Menschen ein Impfangebot erhalten, die bisher bei der Vergabe der Impfangebote nicht wirklich berücksichtigt wurden. „Gibt es beispielsweise eine Absonderungsverfügung und kann glaubhaft bestätigt werden, dass man erkrankt war und noch keine Impfung bekommen hat, könnte eine Impfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin möglich sein“, ergänzt Dr. Wranze-Bielefeld. Allerdings müssen aufgrund der STIKO-Empfehlung sechs Monate vergangen sein. Auch für Menschen unter 60 Jahren sei nach einer gesonderten Aufklärung eine Impfung mit dem Vektor-Impfstoff möglich. Außerdem soll das Vakzin in der kommenden Woche auch an über-60-jährige Personen auf der Impfspringerliste (impfspringer.de) zur Verfügung gestellt werden.

Genesene, die eine Infektion ohne PCR-Test-Bestätigung durchgemacht haben, können sich über impfzentrum.hessenhalle@vogelsbergkreis.de im Impfzentrum melden. Danach wird dann im Einzelfall die Berechtigung geprüft. Dazu sollten Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises beispielsweise Schnelltestergebnisse, Absonderungsverfügungen vom Gesundheitsamt und weitere Unterlagen, die Rückschlüsse auf eine Infektion liefern, bereithalten.

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