Im Sommer 2021 soll im Berchtesgadener Land der Bartgeier wieder angesiedelt werden. Der Bayerische Jagdverband e.V. erwartet seine Ankunft mit großer Freude und bereitet sich vor, optimale Lebensbedingungen für die seltenen Vögel zu schaffen.

Mit bis zu drei Metern Flügelspannweite ist der Bartgeier (Gypaetus barbatus) einer der größten flugfähigen Vögel der Welt. Der beeindruckende Aasfresser wird im Volksmund auch als Knochenbrecher (Boabrüchl) bezeichnet. Dies kommt von seinem interessanten Verhalten, große Knochen zum Zertrümmern auf Felsen zu werfen und die Knochenstücke zu verspeisen.

Im gesamten Alpenraum gibt es derzeit noch ca. 300 Bartgeier. Diese wurden, nachdem sie Anfang des 20. Jahrhunderts ausgerottet worden sind, seit einigen Jahrzehnten wieder angesiedelt. Auch im Berchtesgadener Land soll ab diesem Sommer der Bartgeier wieder seine Kreise am Himmel ziehen. Dort wird ein Paar ausgewildert. „Wir begrüßen die Wiederansiedlung des Bartgeiers“, so Ernst Weidenbusch, Präsident des BJV. „Es kann allerdings nicht sein, dass von anderen  Naturschutzverbänden befürwortet wird, dass am Berg geschossenes Wild einfach dort als Nahrung liegen gelassen wird.“

Gefahr durch Aasjägerei

Bartgeier haben die stärkste Magensäure im Tierreich und nehmen in solchen Fällen nicht nur Knochen, sondern evtl. auch Bleireste oder Reste anderer Metalle aus Büchsenmunition auf, was für den Vogel den sicheren Tod bedeutet. Aufgrund der hochempfindlichen Biologie des Bartgeiers kann nicht ausgeschlossen werden, dass selbst Bleiersatzstoffe für die stattlichen Vögel schädlich sein könnten. Deshalb sollte generell kein am Berg erlegtes Wild oder Teile davon am Berg verbleiben.

„Solange eine Gefährdung des Bartgeiers nicht ausgeschlossen werden kann, darf dieser die erlegten Tiere nicht wie gefordert uneingeschränkt als Nahrung nutzen können,“ so Weidenbusch. Daher hat der Verband das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dringend darum gebeten, hier auch grenzübergreifend mit den zuständigen Ministerien auf österreichischer Seite zusammenzuarbeiten. „Wir Jäger werden alle erdenklichen Maßnahmen in die Wege leiten, die Lebensbedingungen für die Bartgeier optimal zu gestalten.“ Die Jäger sollen das im Gebiet erlegte, nicht zum Verzehr geeignete Wild entfernen oder einsteinen, um den Bartgeier zu schützen.

BJV entschieden dagegen

Der BJV wehrt sich entschieden dagegen, dass der Schutz des Bartgeiers mit Aasjägerei gleichgesetzt wird, wenn Wildtiere nur als Nahrung für die Greifvögel erlegt werden, wie das von anderen Verbänden teilweise gefordert wird.

Die Nahrung des Bartgeiers besteht zu 80 % aus Knochen von gefallenem Wild und Aas. Für die nötige Menge an Fallwild muss eben die notwendige Altersstruktur an Rot-, Reh- und Gamswild vorhanden sein, damit die Nahrung des Bartgeiers auf natürliche Weise sichergestellt werden kann; dafür muss gesorgt werden.

„Wir sind stolz, dass die Jägerschaft bei solchen Projekten den Schutz und die Erhaltung besonderer Arten in großen Schritten vorantreiben kann“, so Weidenbusch, „denn Jagd ist Artenschutz“.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen
Telefon: +49 (89) 990234-0
Telefax: +49 (89) 990234-35
http://www.jagd-bayern.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel