In der nächsten Woche kommt Bewegung ins Nettedrom: Nach mehrmonatiger, coronabedingter Schließung öffnet die E-Kartbahn der Stadtwerke Osnabrück am Mittwoch, 2. Juni, wieder ihre Türen. Auch der Spa & Beauty-Bereich empfängt ab Mittwoch wieder Kunden.

Im Zuge des Neustarts können mittwochs und donnerstags von 16 bis 21 Uhr, freitags von 15 bis 21 Uhr, samstags von 11 bis 22 Uhr und sonntags von 11 bis 21 Uhr im Nettedrom Runden mit den elektrisch betriebenen Karts der Stadtwerke gedreht werden. Nach wie vor gilt im Nettedrom ein Hygienekonzept, das unter anderem eine vorherige Reservierung, eine Wegeführung im Gebäude sowie Abstands- und Desinfektionsregelungen vorsieht. Informationen gibt es unter www.nettedrom.de, Termine können per E-Mail an ekartbahn@swo.de sowie telefonisch unter 0541/2002-2275 gebucht werden. Wichtig: Einzelfahrten sind nur von mittwochs bis freitags möglich.

 

Der Sommergarten neben dem Nettedrom öffnet wetterabhängig mit dem normalen gastronomischen Angebot mittwochs bis freitags zwischen 17 und 21 Uhr und am Wochenende zwischen 12 und 21 Uhr.

 

Auch Spa & Beauty wieder geöffnet

Auch der Spa & Beauty-Bereich der Loma-Sauna im Nettebad startet ab 2. Juni wieder durch: Angeboten werden neben den kosmetischen Anwendungen auch Fußpflege-Anwendungen und Massagen. Ausgenommen sind jedoch die Seifenschaummassage, das Rhassoul-Dampfbad und die Arrangements. Die Buchung erfolgt telefonisch unter 0541/2002-2255, per E-Mail an spa-und-beauty@swo.de oder unter www.loma-sauna.de. Weiterhin geschlossen bleibt dagegen die Loma-Sauna.

 

Besuch unter Bedingungen möglich

Für den Besuch des Nettedroms als auch des Spa-Bereichs müssen Kunden genesen sein oder einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Schnelltestzentrum befindet sich direkt vor Ort, Termine können unter www.schnelltestzentrum-nettebad.de gebucht werden. Die Testpflicht gilt für Kunden ab 14 Jahren, Kinder und Jugendliche können ihr Alter über beispielsweise einen Schülerausweis nachweisen. Als genesen gilt, wer vor weniger als sechs Monaten und mehr als 28 Tagen positiv getestet wurde – und dies nachweisen kann. Alternativ kann auch eine Impfbestätigung vorgelegt werden, die bescheinigt, dass die Zweitimpfung vor mehr als zwei Wochen stattgefunden hat. Zum Abgleich muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 

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