„Ein generelles Recht auf Homeoffice ist schlichtweg keine Lösung für die Herausforderungen einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eigene, individuelle Maßnahmen und Umsetzungen zur Gestaltung von mobiler Arbeit zu finden, besonders in Zeiten, in denen Unternehmen und Beschäftigte wertvolle Erfahrungen mit mobiler Arbeit im Homeoffice haben sammeln können. Darüber hinaus werden nicht alle Tätigkeiten (auch im Büro) mobil zu erledigen sein und es wird immer Tätigkeiten geben, die eine Anwesenheit im Betrieb erfordert, so Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

Homeoffice und mobile Arbeit werden seit Jahrzehnten in vielen Unternehmen erfolgreich praktiziert und von Beschäftigen wie Führungskräften geschätzt, ohne dass es hierzu gesetzliche Anspruchsregelungen bedurfte. Auch die schnelle Umsetzung des Arbeitens von zu Hause in Pandemiezeiten ohne wesentliche zusätzliche formale Regelungen hat dies in einem Großteil der Unternehmen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Homeoffice und mobile Arbeit basieren aus Sicht des Instituts auf der „doppelten Freiwilligkeit“; das heißt beide – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – einigen sich auf die „Spielregeln“ und finden im allgemeinen betriebsspezifische Lösungen, die passgenau sind. Studien und betriebliche Beispiele zeigen aber auch, dass jetzt schon nicht alle Beschäftigten die mobil arbeiten könnten, dies auch wollen. Das heißt umgekehrt nicht, dass das gesamte Potenzial mobiler Arbeit schon ausgeschöpft ist. Daran wird auch ein „Recht auf Homeoffice“ nichts ändern. Ein Recht auf Homeoffice ersetzt nicht die betrieblichen und menschlichen Bedürfnisse nach Flexibilität. Ganz im Gegenteil; es ist an der Zeit zu erkennen, dass die aktuellen Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzbestimmungen auf einem klassischen „Normalarbeitstag“ mit stark geregelten Arbeitszeiten und einem festen Arbeitsort beruhen und nicht mehr in eine moderne Arbeitszeit mit Zeit- und Ortsflexibilität passen. So stellt sich die berechtigte Frage, ob die gesetzlichen Bestimmungen und normativen Regelungen, die unter anderem seit 1996 in Kraft sind, zeitgemäß sind.

„Dabei gibt es bereits Lösungen: So enthält zum Beispiel der Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten (MobA) in der Metall- und Elektroindustrie Rahmenregelungen für Beschäftigte, die zeitweise oder regelmäßig außerhalb des Betriebes tätig werden. In der im Jahr 2020 veröffentlichten Studie zur mobilen Arbeit zeigt das ifaa, dass gegenwärtig die Möglichkeiten für mobile Arbeit in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft werden, obwohl die digitalen Technologien es ermöglichen, orts- und zeitflexibel zu arbeiten. Damit weitere Beschäftigte und Unternehmen die mobile Arbeit nutzen können, ist es wichtig, gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen, gesetzliche Regelungen, technologische und arbeitsorganisatorische Infrastrukturen in Unternehmen sowie Chancen und Risiken zu thematisieren“, so Stowasser weiter. Denn nur sokann dem wachsenden Flexibilitätsbedürfnis von Unternehmen und Beschäftigten in Zeiten nach der „Corona-Pandemie“ Rechnung getragen und können die Erfahrungen der Betriebe und Beschäftigten während der Pandemie zum Thema mobile Arbeit aktiv genutzt werden.

Die Studie zur mobilen Arbeit des ifaa mit vielen Hintergrundinformationen finden Sie unter: https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Publikationen/FDP_Gutachten_Mobile_Arbeit_Finale_Version_15.10.2020.pdf

Wesentliche Gestaltungshinweise finden Sie in der ifaa-Checkliste zur Gestaltung mobiler Arbeit:https://www.arbeitswissenschaft.net/fileadmin/Downloads/Angebote_und_Produkte/Checklisten_Handlungshilfen/Checkliste_Mobile_Arbeit_Formular_Anp.TV_final.pdf

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