Das Rückkaufprogramm ist eine Folge des erfolgreichen finanziellen Deleveraging und der Wiederaufnahme der branchenführenden Dividendenzahlungen durch den Konzern im Jahr 2020 und steht im Einklang mit dem strategischen Kapitalallokationsrahmen, den der Vorstand im Februar 2021 genehmigt hat. Der Kapitalallokationsrahmen des Konzerns für 2021 priorisiert Investitionen in die operative Nachhaltigkeit, die Aufrechterhaltung angemessener Barreserven, die Zahlung branchenführender Dividenden und ein umsichtiges Schuldenmanagement.
Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte den Rückkauf wie folgt: "Die Genehmigung des Rückkaufprogramms unterstreicht unser Engagement, durch die disziplinierte Einhaltung unseres Kapitalallokationsrahmens Werte für alle Stakeholder zu schaffen und spiegelt die robuste Finanzlage und die positiven fundamentalen Aussichten des Konzerns wider.
Der Vorstand betrachtet den Rückkauf unserer unterbewerteten Aktien am Markt als die geeignetste und wertsteigernde Allokation von überschüssigem Kapital zum jetzigen Zeitpunkt, um die kontinuierliche Erzielung von überdurchschnittlichen Renditen für die Aktionäre sicherzustellen. Das Rückkaufprogramm ist komplementär zu unserer branchenführenden Dividende oder anderen Prioritäten der Kapitalallokation und wird diese nicht beeinträchtigen. ”
Weitere Informationen zum Rückkaufprogramm:
Das Rückkaufprogramm wird auf maximal 147.700.000 Stammaktien begrenzt sein, was bis zu 5 % der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien entspricht, basierend auf der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien am 31. Mai 2021. Das Rückkaufprogramm wird zwischen dem 2. Juni 2021 und dem 6. April 2022 (der "Rückkaufzeitraum") durchgeführt und beinhaltet daher einen Verbotszeitraum, wie in den JSE Listings Requirements definiert.
Alle Aktienkäufe werden an der Johannesburger Börse und innerhalb bestimmter vorgegebener Parameter in Übereinstimmung mit der allgemeinen Ermächtigung des Konzerns zum Rückkauf von Aktien, die von den Aktionären des Konzerns auf der Jahreshauptversammlung am Dienstag, dem 25. Mai 2021, erteilt wurde, und in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des South African Companies Act 71 von 2008 in seiner geänderten Fassung und den JSE Listings Requirements durchgeführt.
In Übereinstimmung mit Absatz 5.72(h) der JSE Listings Requirements hat Sibanye-Stillwater Morgan Stanley als unabhängigen Dritten mit der Durchführung des Rückkaufprogramms beauftragt, und Morgan Stanley wird während des Rückkaufzeitraums unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft Anlageentscheidungen in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft treffen. Alle von der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufprogramms zurückgekauften Aktien werden aus dem ausgegebenen Aktienkapital der Gesellschaft gelöscht.
Endet.
Kontakt Investor Relations:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
James Wellsted
Leiter Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Website: www.sibanyestillwater.com
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited
VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Die Informationen in dieser Bekanntmachung (und mündliche Aussagen zu den Themen dieser Bekanntmachung) können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Abschnitt 27A des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich, unter anderem, derjenigen, die sich auf die Finanzlage von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder der "Konzern"), die Geschäftsstrategien, die Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und die Durchführung des Rückkaufprogramms beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen suggeriert werden. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derer, die in dieser Bekanntmachung aufgeführt sind. Alle Aussagen in dieser Mitteilung, die nicht auf historischen Fakten beruhen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In zukunftsgerichteten Aussagen werden auch häufig Wörter wie "werden", "prognostizieren", "potenziell", "schätzen", "erwarten", "planen", "vorhersehen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, und sollten im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss genannten, betrachtet werden. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sie kein unangemessenes Vertrauen in solche Aussagen setzen sollten. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von den Schätzungen oder Prognosen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören, ohne Einschränkung, die künftige Finanzlage, Pläne, Strategien, Ziele, Investitionsausgaben, prognostizierte Kosten und erwartete Kosteneinsparungen, Finanzierungspläne, die Verschuldungssituation und die Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die wirtschaftlichen, geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Südafrika, Simbabwe, den Vereinigten Staaten und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu erhalten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, Kredit- und andere Auflagen und Beschränkungen einzuhalten und Schwierigkeiten bei der Erlangung zusätzlicher Finanzierungen oder Refinanzierungen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Anleihen zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die Sibanye-Stillwaters Schätzung der aktuellen Mineralreserven zugrunde liegen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, alle laufenden oder zukünftigen Akquisitionen abzuschließen; der Erfolg von Sibanye-Stillwaters Geschäftsstrategie und ihrer Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen zu erfüllen, die von ihr verlangen, auf eine Art und Weise zu arbeiten, die den betroffenen Gemeinden einen progressiven Nutzen bringt; Änderungen des Marktpreises von Gold und Platingruppenmetallen ("PGMs"); das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit dem Unter- und Übertagebergbau; eine weitere Herabstufung des südafrikanischen Kreditratings; eine Anfechtung des Eigentumsrechts an einem der Grundstücke von Sibanye-Stillwater durch Anspruchsteller auf Land im Rahmen von Restitutions- und anderen Gesetzen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Strategie und jegliche Änderungen daran umzusetzen; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der relevanten Regierungsvorschriften, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich deren möglicherweise strittiger Auslegung; das Ergebnis und die Folgen möglicher oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsfragen; die Konzentration aller Endveredelungsaktivitäten und eines großen Teils von Sibanye-Stillwaters PGM-Verkäufen aus der Minenproduktion in den Vereinigten Staaten bei einem Unternehmen; die Identifizierung einer wesentlichen Schwachstelle in der Offenlegung und den internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; die Auswirkung der US-Steuerreformgesetzgebung auf Sibanye-Stillwater und ihre Tochtergesellschaften; die Auswirkung der südafrikanischen Devisenkontrollvorschriften auf Sibanye-Stillwaters finanzielle Flexibilität; die Tätigkeit in neuen geografischen Gebieten und in einem regulatorischen Umfeld, in dem Sibanye-Stillwater bisher keine Erfahrung hat; Unterbrechungen der Stromversorgung, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Versorgungskette und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; die regionale Konzentration der Betriebe von Sibanye-Stillwater; Schwankungen der Wechselkurse, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische oder geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten von vorübergehenden Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen oder ungeplanten Wartungsarbeiten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, leitende Angestellte oder ausreichend technisch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie die Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in ihren Führungspositionen zu erreichen; Ausfall von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes von Sibanye-Stillwater; jegliche soziale Unruhen, Krankheiten oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der in Südafrika ansässigen Betriebe von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Verbreitung anderer ansteckender Krankheiten, wie COVID-19; und andere Faktoren. Weitere Einzelheiten zu potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Geschäftsberichts 2020 und des Jahresberichts auf Formular 20-F für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem Maße, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden nicht von den externen Wirtschaftsprüfern des Konzerns geprüft oder berichtet.
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