Prüfkriterien für Blitzschutzanlagen
Die Experten ermitteln den Zustand und Reparaturbedarf der gesamten Anlage. Dabei prüfen sie etwa, ob der Fangmast auf dem Dach sicher installiert ist, ob Ableitungen fehlen und ob sich in der Nähe der Leitungen elektrische Geräte befinden. „Oftmals sind Überwachungskameras oder Leuchten zu nah an der Blitzschutzanlage installiert. Dadurch kann die enorme Ladung eines Blitzes auf die Geräte überspringen und zusätzlichen Schaden in der Elektroinstallation des Gebäudes anrichten“, erklärt Weidenthal. Außerdem führen die Fachleute des Prüfservices elektrische Widerstandsmessungen durch. Zu hoher Widerstand in den metallenen Leitungen weist darauf hin, dass Korrosion oder mangelhafte Verbindungen die Leitfähigkeit beeinträchtigen.
Auf Dokumentation der Blitzschutzanlage achten
Gebäude und Anlagen werden in Deutschland generell in vier verschiedene Blitzschutzklassen eingeteilt. Kindergärten, Altersheime und etwa besonders hohe Gebäude entsprechen in der Regel den Blitzschutzklassen 1 oder 2 und müssen daher einmal jährlich überprüft werden. Explosionsgefährdete Anlagen sollten zweimal pro Jahr inspiziert werden. „Gebäudebetreiber sollten auf die Dokumentation der Blitzschutzanlage achten. Diese erleichtert den Prüfern, den Verlauf der Anlage nachzuvollziehen, da der meiste Teil der Technik oft in den Wänden und im Boden verborgen ist“, rät Weidenthal.
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