In seinem Marktüberwachungsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht das KBA Ergebnisse seiner Überwachungstätigkeiten. Der Bericht informiert darüber, welche Fahrzeuge und Fahrzeugteile geprüft wurden und gibt die Ergebnisse bekannt, er liefert Informationen über Rückrufaktionen und über Sanktionen gegen Marktteilnehmer.

„Das KBA ist die maßgebliche Behörde in Deutschland, wenn es um die Sicherheit und den Umwelt-schutz der Straßenfahrzeuge geht. Allein im Bereich der Pkw-Abgasemissionen konnte das KBA im vergangenen Jahr durch die Auswahl der geprüften Motorenkonzepte gut die Hälfte der in Deutschland im Jahr 2019 neu zugelassenen Pkw abdecken. Mit dem Auf- und Ausbau eigener technischer Prüfinfrastrukturen und der stetigen Weiterentwicklung seiner Fachkompetenz auf dem Gebiet der Emissionsmessungen und der Fahrzeugtechnik schafft das KBA die Basis für eine sichere und umweltbewusste Mobilität. Künftige Schwerpunkte im Bereich der Fahrzeugsicherheit werden in der sicheren Einführung des autonomen Fahrens und der Cyber Security liegen. Die Schaffung der dafür notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen ist in vollem Gange,“ so Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Der nun veröffentlichte Bericht informiert über die durchgeführten Marktüberwachungstätigkeiten des KBA im Jahre 2020. Die Palette der insgesamt 425 Prüfungen reichte dabei vom E-Scooter über Pkw, schwere Nutzfahrzeuge bis zum Kraftomnibus. Die emissionsbezogenen Untersuchungen an Fahrzeugen, Systemen und Bauteilen werden vom Verfahren bis hin zu Einzelergebnissen darge-stellt und geplante Prüfaktivitäten aufgezeigt.

Die Entwicklung der Rückrufaktionen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie von dem KBA ver-hängter Sanktionen bei Verstößen gegen geltende Rechtsnormen geben einen weiteren Einblick in die Marktüberwachung durch das KBA.

Die Abteilung Marktüberwachung wurde im KBA am 1. Januar 2017 gegründet um öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit besser zu schützen, Verbraucher- und Umweltinteressen zu berücksichtigen und zu gewährleisten, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden und der freie Warenverkehr nicht über das vorgeschriebene Maß hinaus beschränkt wird.

https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Allgemein/Marktueberwachungsbericht/marktueberwachungsbericht_node.html

 

 

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