Ab Mittwoch, 9. Juni, gilt am Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises (KKH) eine neue Besuchsregelung. Unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sind Patientenbesuche für Angehörige wieder möglich. Allerdings sind einige Regeln zu beachten: Besuche sind demnach täglich zwischen 15 und 18 Uhr im KKH ab sofort wieder erlaubt. Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher einen Corona-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist und die Besuche sind auf eine Person pro Patient und Tag begrenzt. Das Krankenhaus weist in seiner Pressemitteilung weiter darauf hin, dass Laien-Schnelltests nicht anerkannt werden – es müssen Test-Bescheinigung offizieller Testzentren vorgelegt werden. Außerdem ist ein Besuchermeldebogen auszufüllen. Diesen können Besucher sich vorab auf www.kkh-alsfeld.de herunterladen und ausgefüllt mitbringen, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Besuchermeldebogen kann bei Bedarf auch vor Ort ausgefüllt werden. Nur in besonderen medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem KKH von den Besuchsregelungen abgewichen werden. An der Anmeldung erhalten Besucher dann eine Besucherkarte, die beim Betreten der Station beim Pflegepersonal abgegeben werden muss. Lediglich Genesene, oder Menschen mit vollständigem Impfschutz und den entsprechenden Nachweisen, müssen keinen negativen Corona-Schnelltest vorweisen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht weiterhin.

Eine Zusammenstellung der Testzentren, die einen anerkannten Bürgertest durchführen, und die nötige Bescheinigung ausstellen, finden Bürgerinnen und Bürger auf www.vogelsbergkreis.de.

Wichtig ist, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten sind. Das heißt, der Mindestabstand von 1,50 Meter zur besuchten Person ist einzuhalten sowie während des gesamten Aufenthaltes ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

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