Über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, den Digital Service Act und wie Meinungsvielfalt und Persönlichkeitsrechte gegen Hate Speech im Internet geschützt werden können, diskutieren auf der digitalen Fachkonferenz Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Digitalwirtschaft und der Betroffenenhilfe

Hass und Hetze im Internet stellen den Rechtsstaat auf die Probe. Kommunikation und Information sind Kernelemente unserer demokratischen Verfassungsordnung. Der Schutz der Meinungsfreiheit ist unerlässlich für die individuelle Entfaltung und die Gestaltung des demokratischen Miteinanders. Umso heikler ist der Missbrauch von Meinungsfreiheit. Verbale Aggressivität, Meinungsmanipulation und Provokationen, die am gesellschaftlichen Grundkonsens rütteln, haben im Zeitalter der digitalen Kommunikation neue Dimensionen erreicht. Diese Entwicklung wirft neue Fragen zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz auf. 

Gemeinsam wollen die Konrad-Adenauer-Stiftung und der Deutsche Richterbund die Debatte darüber fördern, wie Gesetzgeber und Gerichte die konfliktreichen Herausforderungen bewältigen können.

Termin: Donnerstag, 17. Juni 2021, 15.30-18.00 Uhr
Ort: Via Zoom (Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung rechtzeitig vor der Veranstaltung.)

 

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